FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2022

S achwerte sind ersetzbar, existenzielle Bedrohungen durch biometrische Risiken bedürfen unbedingt der Vorsorge. Die Ablebens- versicherung der Dialog bietet sechs verschie- dene Summenverläufe: konstant, linear fallend, annuitätisch fallend (ideal für Finanzierungen), jedes Jahr neu wählbar, Zeitrente und Sparplan- absicherung. Sie sind kombinierbar mit drei unterschiedlichen Prämienzahlungsvarianten: laufend, gegen Einmalerlag oder risikoadäquat. Es kann zwischen zwei Tarifen gewählt werden: dem klassischen Tarif RISK-vario® und dem Spitzentarif RISK-vario®Premium für den an- spruchsvollen Kunden. In beide Tarife kann eine Dread-Disease-Zusatzversicherung eingeschlos- sen werden. Mit ihr werden bei einer schweren Erkrankung oder bei Verlust einer der Grund- fähigkeiten Sehen, Hören, Sprechen finanzielle Engpässe der versicherten Person ausgegli- chen. Der Premium-Tarif bietet zusätzlich eine 10-%-Soforthilfe im Leistungsfall ohne Rückzah- lung, eine Zusatzzahlung im Pflegefall, verbes- serte Nachversicherungsgarantien (auch ereig- nisunabhängig) oder eine Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten. Ein finanzieller Vorteil für den Kunden ist, dass seit dem letzten Relaunch an Stelle des Kalenderjahres das echte Eintrittsalter als Kalkulationsgrundlage genommen wird. Baufinanzierung – das häufigste Einsatzgebiet für die Ablebensversicherung Am häufigsten wird die Ablebensversicherung zur Absicherung einer Baufinanzierung verwen- det, also für den Erwerb einer Wohnung, eines Eigenheims oder den Bau eines Hauses. Hier- für stellt der annuitätisch fallende Verlauf aus dem Dialog-Angebot den Königsweg dar: Die Versicherungsprämie entspricht zu jedem Zeit- punkt exakt der Höhe des Annuitätendarlehens, der Kunde bezahlt keinen Euro zu viel, und umgekehrt besteht zu keinem Zeitpunkt eine Deckungslücke. Die Absicherung durch eine Ablebensversiche- rung ist absolut notwendig, besteht im Todesfall doch das Risiko, dass der Kredit nicht mehr bedient werden kann und die Immobilie wieder verloren geht. Leider ist im Markt zu beobach- ten, dass etliche Kreditinstitute keine Ablebens- versicherung für den Kreditnehmer der Baufi- nanzierung mehr verlangen. Da die Geldinstitute sich mit einer Hypothek absichern, ist für sie das Risiko klar kalkuliert und begrenzt. Kann der Darlehensnehmer der Zahlung seiner verein- barten Rate nicht mehr nachkommen, kann die Hypothek zur Veräußerung des finanzierten Objekts dienen. Aus Sicht der Bank und der Risikoabdeckung über eine Hypothek ist der Verzicht auf eine Ablebensversicherung nachvoll- ziehbar. Wenn hingegen eine vollumfängliche Beratung durch einen Versicherungsmakler, Finanzdienstleister etc., aber auch durch das Kreditinstitut selbst erfolgt, muss der Verzicht auf eine Ablebensversicherung als unverantwort- lich bezeichnet werden. Da im Todesfall Bedie- nung und Tilgung nicht mehr gesichert sind, stehen die Hinterbliebenem in diesem Fall vor dem Nichts. Einem Darlehensnehmer muss das Risiko im Beratungsgespräch klar aufge- zeigt werden. Sollte er trotzdem keine Ablebens- versicherung wünschen, muss der Vermittler dies unbedingt und ausdrücklich im Beratungs- protokoll vermerken. Die Ablebensversicherung ist unverzichtbar für die Immobilienfinanzierung! PARTNER-PORTRÄT Kontakt Ihr Ansprechpartner für Österreich: Direktor Mag. Willi Bors Stadtberger Straße 99, D-86157 Augsburg Tel.: 0664/532 25 00 Fax: +49/82 13 19-1533 E-Mail: willi.bors@dialog-leben.at Internet: dialog-leben.at Dialog bietet sichere Lösungen Der plötzliche Todesfall oder der Verlust der Arbeitskraft des Hauptverdieners bedrohen die wirtschaftliche Existenz einer Familie. Vorsorge gegen derartige existenzielle Risiken ist dringend geboten. Die Dialog, der Biometriespezialist in Österreich, sichert die Risiken Todesfall, Berufsunfähigkeit und Erwerbs- unfähigkeit zuverlässig ab. Die hohe Variabilität des Angebots bietet die Gewähr, dass für jeden Bedarf die passende Lösung gefunden werden kann. Mag. Willi Bors, Direktor Österreich der Dialog Lebensversicherungs-AG „Der Verzicht eines Kreditinstituts auf eine Ablebensversicherung ist unverantwortlich.“ Rechenbeispiel Kredit: 300.000 € Laufzeit: 25 Jahre Kosten: 1.050 € pro Monat Ablebensversicherung (30-jähriger Versicherungsnehmer) Kosten: 17,01 € pro Monat Zusätzlich BU-Versicherung in Höhe der monatlichen Kreditrate Kosten: 13,94 € pro Monat  Kosten: 2,9% der Kreditrate KEINE BAUFINANZIERUNG OHNE ABLEBENSVERSICHERUNG! ANZEIGE FOTO: © DIALOG

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