FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2021

Editorial MEINUNG WWK FAMILIENBONUS PLUS: Jetzt informieren unter +43 664 100 3013 Höhere Prüfungshürden für Vermögensberater A nspruchsvoller und praxisnäher soll die Prü- fung zum gewerblichen Vermögensberater in Zukunft werden, zumindest wenn es nach den Ver- antwortlichen in der Wirtschaftskammer geht. Im Detail soll voraussichtlich ab 2023 ein höherer uni- versitärer Standard bei den Prüfungen eingeführt werden, in Zukunft soll dann nach nationalemQua- lifikationsrahmen (NQR) das Niveau der Stufe 6 bei Prüfungen gelten.Damit wäre man auf einemLevel, das etwa auch bei hochschulischen Qualifikationen wie dem Bachelor verlangt wird. Ähnliche Ziele ver- folgt man im Übrigen auch bei den Versicherungs- maklern und Agenten. Innerhalb der Branche gibt es aber auch kritische Stimmen zu den Plänen der Standesvertreter.Die Kritiker vertreten – nicht zu Un- recht – den Standpunkt, dass schon die bisherigen Prüfungen einem hohen Standard entsprechen und parallel dazu die Weiterbildungsanforderungen in den vergangenen Jahren massiv gestiegen sind. Es wird befürchtet, dass eine weitere Anhebung der Prü- fungsniveaus eine abschreckendeWirkung auf poten- zielle Berufseinsteiger haben könnte, wodurch sich das demografische Problem in der Finanzberatung weiter verschärfen würde. In der Diskussion über ei- ne Anhebung der Qualifikation muss man die Frage stellen, ob wir in der aktuellen Situation damit ein Problemhaben.Und die Antwort darauf lautet: nein. Wir sind nicht permanent mit Fällen unzureichen- der oder falscher Beratung konfrontiert.Die überwie- gende Zahl der Anleger, die das Glück haben, per- sönlich betreut zu werden, investiert heute in streng regulierte Produkte und wird davor umfangreichst über deren Vor- und Nachteile aufgeklärt.Dafür sor- gen die Beratung selbst, die Abwicklungs- und Pro- duktpartner sowie die Aufsichtsbehörde.Handlungs- bedarf bestünde allenfalls in einer teilweisen Zurück- nahme der überbordenden bürokratischen Auflagen, die den Anlegerschutz sicherstellen sollen. Dafür ist die Wirtschaftskammer leider nicht zuständig. FP Ihr Georg Pankl, Chefredakteur fondsprofessionell.at 4/2021 9 FOTO: © MARLENE FRÖHLICH FÜR FONDS PROFESSIONELL

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