FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2021

Einkunftsart als Einzelunternehmer Gewinn Pau­ schaliert Freibetrags- fähiger Gewinn Gewinnfreibetrags- Obergrenze Grund- freibetrag Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in der Land- und Forstwirtschaft 50.000 Nein 50.000 6.417 6.417 mit Gewerbebetrieb 25.000 Ja 18.750 2.406 2.406 mit selbständiger Arbeit 75.000 Nein 75.000 9.625 9.625 mit sonstiger selbständiger Arbeit 15.000 Ja 11.250 1.444 1.444 als Gesellschafter Personengesellschaft 1 25.000 Nein 25.000 2.800 50 2.750 als Gesellschafter Personengesellschaft 2 als Gesellschafter Personengesellschaft 3 Gesamt: 190.000 180.000 22.692 3.900 18.792 Einkommensteuern sparen mit Fonds! Beispielhaftes Ergebnis für eine mögliche Investition in den C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge § 14 EStG Sie können bis zu EUR 18.792 steuerschonend in den C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge § 14 EStG investieren! Steuerzuckerl für Selbständige FürWirtschaftsjahre, die seit dem 1.1.2017 beginnen, kann man wieder in eine breitere Palette von Wertpapieren investieren, um den Gewinnfreibetrag zu nutzen. Dazu zählen die §14-EStG-Fonds! Bis zu 13% des Gewinns steuerbefreit! Der jährliche Betriebsgewinn, der zu versteuern ist, errechnet sich aus der Summe aller Einnahmen beziehungsweise Umsätze abzüg­ lich aller Betriebsausgaben. Gewinne bis zu € 30.000 sind immer steuer-begünstigt, automatisch steuerbefreit sind maximal € 3.900 Gewinn (13 Prozent von € 30.000 = Grundfreibetrag), ohne dass man überhaupt irgendwelche Investitionen tätigen muss. Wer bes­ ser verdient, kann zusätzlich einen investitionsbedingten Gewinn­ freibetrag von bis zu 13 Prozent geltend machen. Dafür muss man im gleichen Kalenderjahr »begünstigte Wirtschaftsgüter« anschaffen. Wer beispielsweise € 50.000 verdient, kann die € 20.000, die den Grundfreibetrag überschreiten, z.B. in begünstigte Fonds investie­ ren. So bleiben weitere € 2.600 Gewinn (13 Prozent von € 20.000) steuerfrei! Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird aller­ dings nicht grenzenlos gewährt, die Höhe ist gestaffelt. Der ma­ ximale Gewinnfreibetrag beträgt aber nichtsdestotrotz stolze € 45.350 (!), die man dem Finanzminister nicht schenken sollte. Diese Marketingmitteilung dient ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken und stellt kein/e Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar, noch ist sie als Aufforderung anzusehen, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienst­ leistung oder Nebenleistung abzugeben. Dieses Dokument kann eine Beratung durch Ihren persönlichen Anlageberater nicht ersetzen. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein bzw. rückwirkende Auswirkungen haben. Diese Information kann eine individuelle steuerliche Beratung keinesfalls ersetzen! Anleger sollten sich bei Ihrem Steuerberater über die steuerlichen Regelungen und über damit verbundene Auswirkungen auf ihre persönliche Steuererklärung informieren. Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen sind der jeweils gültige Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen (»KID«, »KIID«) sowie der Jahresbericht und, falls älter als acht Monate, der Halbjahresbericht. Diese Unterlagen stehen dem Interessenten bei der Verwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH, Charles-de-Gaulle-Platz 1, D-50679 Köln und bei der ARTS Asset Management Gmbh, Schottenfeldgasse 20, A-1070 Wien, sowie im Internet unter www.ampega.de und www.arts.co.at kostenlos in deutscher Sprache zur Verfügung. Informationen über Bandbreiten für marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen sind in einer Publikation der Finanzmarktaufsichts­ behörde (FMA) auf www.fma.gv.at veröffentlicht. Dieses Dokument wurde von ARTS Asset Management Gmbh erstellt. Alle Rechte vorbehalten. WERBUNG Stand: Oktober 2021 ARTS Asset Management GmbH . Schottenfeldgasse 20 . A-1070 Wien . Telefon +43 1 955 95 96-0 . www.arts.co.at ANZEIGE Berechnen Sie jetzt Ihren Gewinnfreibetrag auf www.gfb-rechner.arts.co.at

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