FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2021

So einfach ist Geldwäsche in der Praxis bekanntlich nicht. Um Geldströ- me aufzuspüren, setzen Österreichs Behörden auf eine neue Software. Und Gewerbetreibende bekommen neue Risikoerhebungsbögen. Aktion scharf Das Risiko, im Finanzbereich durch Geldwäsche einen existenzbe- drohenden Schaden zu erleiden, wird immer höher. Die EU arbeitet an Verschärfungen . Auch in Österreich gibt es Neuerungen . G eldwäscherei hat sich für Finanz- dienstleister in fortgeschrittenen Volkswirtschaften in den vergangenen Jah- ren zu einem der bedrohlichsten Risiken entwickelt. Vor diesemUmstand warnt die Finanzmarktaufsicht (FMA) in ihrem so- eben veröffentlichten Jahresbericht 2020, in dem sie dem Thema einen Exkurs widmet. Die Bedrohung ergibt sich nicht nur aus hohen Geld- oder Haftstrafen bei Verlet- zung der (Sorgfalts-)Pflichten, sondern rela- tiv rasch auch aus dem Reputationsverlust. Betrachtet man die Statistik, besteht kein Zweifel, dass die Behörde beim Thema Prävention immer genauer hinschaut: Die Ermittlungsverfahren sind im Jahr 2020 um rund 14 Prozent gestiegen, die eingelei- teten Verwaltungsstrafverfahren haben sich fast verdreifacht (siehe Grafik unten). Die Gefahr, mit dem Thema in Berüh- rung zu kommen, hat sich trotz des Her- unterfahrens der Wirtschaft während der Pandemie im Jahr 2020 nicht verringert. Kriminellen gelang es gut, die längere Neuerungen Geldwäsche Jänner 2021: Nationalrat beschließt längst fälli- ge Umsetzung von EU-Geldwäsche-Vorgaben: Kontenregister umfasst jetzt auch Schließ- fächer von Banken und Gewerbeanbietern. Mehr Behörden haben Einsicht in das Register. Seit 1. April 2021 müssen Gewerbetreibende einen Geldwäscheverdacht verpflichtend über das E-Meldesystem goAML melden. Die Soft- ware bewährte sich im Probebetrieb seit 2018. Seit 24. März 2021: Neue Fragebögen zur Ermittlung und Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken. Erst- mals ist eine Onlinemeldung möglich (im USP/Unternehmensserviceportal). FMA-Verfahren zur Prävention von Geldwäsche Die FMA intensiviert ihre Anti-Geldwäsche-Maßnahmen. 2020 leitete die Behörde zur Prävention insgesamt 219 aufsichtsbehördliche Verfahren ein. Strafverfahren verdreifachten sich. Quelle:FMA 0 50 100 150 200 2020 I 2019 I 2018 I 2017 I 2016 Verfahren Ermittlungs- verfahren Verfahren zur Herstellung des recht- mäßigen Zustands Verwaltungs- strafverfahren 127 20 163 17 7 141 15 8 170 12 11 194 25 31 STEUER & RECHT Geldwäsche 248 fondsprofessionell.at 2/2021 FOTO: © HANS UND CHRISTA EDE | STOCK.ADOBE.COM

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