FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2021

Finanzberater und Produktgeber müssen seit Kurzem veröffentlichen, wie sie es mit der Nachhaltigkeit halten. Die EU-Offenlegungs- verordnung will, dass erklärt wird, warum ein Fonds „grün“ ist. Transparenz in Grün Artikel-9-Fonds, Opt-out und Nachhaltigkeitsrisiko: Seit 10. März gilt die EU-Offenlegungsverordnung . Und wie so oft bei neuen EU-Vorgaben ist vieles noch offen. S eit 10. März müssen fast alle, die Fi- nanzprodukte oder Finanzberatung anbieten, ihren Kunden erklären, wie sie mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen – also mit Umwelt- oder sozialen Risiken, die den Wert der Investition stark schmälern könn- ten. Das verlangt die Offenlegungsverord- nung (Disclosure-VO) der EU. Betroffen sind Finanzberater (etwa Versicherungsver- mittler, die Anlageprodukte wie eine Fondspolizze – sogenannte IBIPs – vertrei- ben und alle anderen Unternehmen mit Anlageberatung, zum Beispiel Banken) so- wie Finanzmarktteilnehmer (FMT), womit im Grunde Produktanbieter gemeint sind: Wertpapierfirmen mit Portfolioverwaltung, betriebliche Altersvorsorge, Fondsgesell- schaften, Versicherer mit IBIPs etc. Reine Sachversicherer sind ausgenommen. Eine erste Bestandsaufnahme der Redak- tion zeigt, dass diese neuen Anforderungen in der Praxis für manche wieder einmal einen enormen Aufwand bedeuten: Wäh- rend kleinere Anbieter wie Versicherungs- makler meist mit drei oder vier relativ un- verbindlichen Absätzen auf ihrer Website auskommen, findet man bei einem großen Player wie der Erste Asset Management sei- tenlange, aufwendige Darstellungen. Da sei ganz schön was zu bewältigen gewesen, ge- steht ein Sprecher der Erste AM. Ob klein oder groß – alle müssen laut Verordnung (Artikel 3) künftig auf ihrer Internetseite zwei Hauptangaben machen. Erstens, ganz generell: Welche Strategie hat man, um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investitionsentscheidung oder der Beratung zu berücksichtigen? Zweitens, verschärfter: Bedenkt man, ob die eigene Investition/ Beratung Nachhaltigkeitsstandards negativ beeinflusst – etwa die Umwelt, Soziales, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung? Die meisten wählen „Opt-out“ Klingt einfach, doch gerade dieser zweite Punkt zieht Transparenzvorgaben nach sich, die sich derzeit kaum jemand antun will. Die allermeisten Anbieter würden vorerst die „Opt-out“-Möglichkeit wählen, die nur für diesen zweiten Punkt (und nur für Unternehmen unter 500 Personen) besteht, erklärt der Kapitalmarktexperte Günther Ritzinger, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens KCU, gegenüber der Redaktion. Jeder, der Negativauswir- kungen nicht berücksichtigt, muss aber seine Gründe dafür veröffentlichen. Diese neuen Online-Offenlegungen sind in ähnlicher Form auch in die vorvertragli- chen Informationen und in die regelmäßi- gen Kundeninformationen einzuarbeiten. Wobei die Verordnung widersprüchlich ist: Während online, wie erwähnt, jeder gene- rell den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisi- ken erklären muss, könnte man in den vor- vertraglichen Infos auch sagen; „Nachhal- » Wir lassen noch klären, wie Teilzeitkräfte zu zählen sind. « Thomas Moth, FV Finanzdienstleister STEUER & RECHT Offenlegung FOTO: © POGONICI | STOCK.ADOBE.COM, KM CONSULT 260 fondsprofessionell.at 1/2021

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