FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2021

Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg mit den Flaggen der EU-Mitgliedsstaaten: Der Ex-post-Kostenausweis funktioniert auch in vielen dieser Länder nicht, da es keine praktikablen Fristen gibt. Kosten hier und anderswo Der Ex-post-Kostenausweis nach Mifid II soll Anlegern volle Trans- parenz bei den Kosten ihrer Investments bieten. Doch das klappt genau wie in Österreich auch in vielen anderen EU-Ländern nicht. D as Spiel geht in eine neue Runde: 2021 werden österreichische Banken und Fondsplattformen zum dritten Mal die sogenannten Ex-post-Kostenausweise an ihre Anlagekunden versenden. Diese Infor- mationen müssen Wertpapierdienstleister ihnen einmal pro Jahr zur Verfügung stel- len. So schreibt es die EU-Finanzmarkt- richtlinie Mifid II vor, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist. In den ersten beiden Runden lief die Bereitstellung der Kostenberichte nicht ganz glatt, denn hierzulande haben die Institute im Wesentlichen zwei Probleme: Zum einen gibt es für den Versand der Ex-post-Kostenausweise keine klare Frist. Zum anderen ist kein Stichtag vorgesehen, bis zu dem Fondsgesellschaften alle aktu- ellen Daten zu den Produktkosten bereit- stellen müssen. Im Ex-post-Kostenausweis haben Banken sämtliche Produktkosten aufzuführen, die im Zusammenhang mit einer Geldanlage entstanden sind (alle Kostenblöcke siehe Kasten auf Seite 213). Dazu, wann die Berichte an die Kunden gehen sollen, äußert sich die Finanzaufsicht aber nur vage. „Die FMA hat lediglich festgelegt, dass die Kostenberichte binnen einer ‚ange- messenen Frist‘ verschickt werden müssen“, sagt Günther Ritzinger, Geschäftsführender Gesellschafter des Beratungsunternehmens Kapitalmarkt Consult KCU aus Wien. „Idealerweise erfolgt nach Ansicht der Behörde die Versendung im Folgequartal eines Kalenderjahres“, berichtet Ritzinger. Der Idealfall In der Tat wäre dies der Idealfall, doch in der Praxis funktioniert das nicht. Denn die tatsächlichen Kosten von Fonds aus den vorangegangenen zwölf Monaten sind zu Jahresbeginn noch nicht verfügbar. Dafür müssen erst die testierten Jahresabschlüsse vorliegen. Zwar erlaubt die FMA Banken und Fondsplattformen, mit „geschätzten“ Produktkosten zu arbeiten, dennoch bleibt ihnen nur die Wahl zwischen zwei Übeln: Entweder sie verschicken die Kostenberich- te zügig mit geschätzten Daten. Oder sie versenden sie erst spät im Jahr mit korrek- ten Zahlen. Ändern könnte das nur die FMA, wenn sie den Fondsgesellschaften eine Frist für die Lieferung der Produkt- kosten setzen würde. Doch darauf hat die Behörde bisher verzichtet. So läuft es in Deutschland Da nun die nächste Runde ansteht, woll- te FONDS professionell in Erfahrung brin- gen, wie der Versand der Ex-post-Kosten- berichte eigentlich in anderen Ländern der Europäischen Union (EU) läuft. In Deutschland etwa äußert sich die Finanz- aufsicht Bafin auf die Frage nach einer kon- kreten Frist für den Versand der Kosten- berichte etwas konkreter als die FMA: „Anknüpfungspunkt ist der jeweilige Be- ginn der laufenden Geschäftsbeziehung“, teilt die Behörde mit. Von da an sollen Kunden einmal in zwölf Monaten eine Ex-post-Kosteninformation erhalten. Damit auch Kunden, die im ersten Quartal des Vorjahres eine Geschäftsbezie- hung zu einer Bank aufgenommen haben, ihren Kostenbericht pünktlich erhalten, wäre es notwendig, die Kostenausweise gesammelt in den ersten drei Monaten des VERTRIEB & PRAXIS Ex-post-Kostenausweis 212 fondsprofessionell.at 1/2021 FOTO: © IFEELSTOCK | STOCK.ADOBE.COM, CORNELIS GOLLHARDT

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=