FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2020

auch die europäische Ebene zu berücksich- tigen, die ein mitgliedsstaatenübergreifen- des Pensionsprodukt verfolgt. Sie sprechen dabei das PEPP (Pan Euro- pean Pension Product) an. Sind Sie dafür, das Produkt in der Ansparphase steuerlich zu fördern? Im Regierungsprogramm haben wir eine Stärkung der privaten Altersvorsorge vorge- sehen, ergänzend zur staatlichen Pensions- vorsorge sollen auch verbesserte Rahmen- bedingungen für die private Pensionsvor- sorge geschaffen werden. Dabei stehen nicht nur mögliche Verwaltungsvereinfa- chungen bei Pensionskassen und Mitarbei- tervorsorgekassen im Vordergrund. Es wer- den ebenso Vorsorgepläne mit und ohne Option für eine Kapitalgarantie bei der frei- willigen privaten Vorsorge weiterentwickelt, ummehr Anreize zu schaffen und die Un- terstützung der privaten Altersvorsorge zu intensivieren. Zurzeit werden entsprechen- de Umsetzungsvarianten geprüft. Für das Basis-PEPP soll ein strikter Kostendeckel gelten. Gibt es hierzu schon Details? Das Basis-PEPP ist eine Anlageoption, die sich durch besondere Sicherheit aus- zeichnet. Durch den Einsatz von Garan- tien oder speziellen Risikominderungstech- niken sollen Kapitalverluste verhindert wer- den. Gleichzeitig vermindern sich al- lerdings auch die Ertrags- chancen. Der Kosten- deckel soll gewährleis- ten, dass das Basis-PEPP dennoch ein attrakti- ves Pensionsvorsorge- produkt wird. Wel- che Kosten imDetail von dem Deckel er- fasst sind, wird in den nächsten Wo- chen von der Euro- päischen Kom- mission festgelegt. Für offene Immobilienfonds wurde kürzlich eine Mindestbehaltedauer von 12 Monaten und eine zeitlich beschränkte Rückzahlung zu bestimmten Terminen eingeführt. In Deutschland beträgt die Mindestbehalte- dauer 24 Monate. Warum führt Österreich jetzt die Behaltefrist mit 12 Monaten ein? Immobilien-Investmentfonds veranlagen naturgemäß in illiquide Vermögenswerte, die nicht rasch veräußert werden können. Dem steht das Recht der Anteilsinhaber gegenüber, ihre An- teile an Immobilien- Investmentfonds zurückgeben zu können. Der Ge- setzgeber will vor- sorglich Situationen vermeiden, wo eine Veräußerung von Immobilien unter Wert erforderlich werden könnte. Experten von OeNB und FMA, die auch die Finanz- marktstabilität im Auge haben, haben die vorgeschlagenen Fristen von 12 Monaten Behaltefrist plus 12 Monaten Kündigungs- frist als ausreichend für die Erreichung der angesprochenen Ziele erachtet. Steht derzeit eigentlich noch eine weitere Reform der Finanzmarktaufsicht auf dem Plan? Anfangs wollte man hier ja eine große Reform durchziehen, am Ende gab es dann doch nur geringfügige Verände- rungen. Auch wenn die im Jahr 2019 diskutierte Organisationsreform nicht realisiert werden konnte, haben die vorjährigen Arbeiten zahlreiche Vorschläge erbracht, die auf ope- rativer Ebene umgesetzt werden. Unab- hängig davon habe ich auf Bundesebene eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus BMF, OeNB, FMA und unabhängigen Experten eingesetzt. Als erstes Zwischenergebnis sieht die Arbeitsgruppe die Doppelrolle des Wirtschaftsprüfers als mögliche kritische Schwachstelle, die wir in Zukunft jeden- falls verhindern werden. So etwas soll in Zukunft nicht mehr möglich sein, Banken und dahinterstehende Genossenschaften sollen von unterschiedlichen Prüfern ge- prüft werden. Danke für das Gespräch. GEORG PANKL FP » Banken und dahinter- stehende Genossen- schaften sollen von un- terschiedlichen Prüfern geprüft werden. « Gernot Blümel, Finanzminister KURZ-VITA: Gernot Blümel Gernot Blümel (39) studierte Philosophie an der Universität Wien und in Dijon (Frankreich). Anschließend erwarb er an der Wirtschaftsuniversität Wien den Grad Master of Busi- ness Administration (MBA). Er gehörte ab 2006 dem Bun- desvorstand der Jungen Volkspartei (JVP) an. Von 2011 bis 2013 war er im Kabinett von Vizekanzler Spindel- egger verantwortlich für den Bereich Ministerratskoordi- nierung und Regierungsarbeit. 2013 wurde Blümel Generalsekretär der ÖVP. 2015 wurde er zum Landes- parteiobmann der Wiener ÖVP bestellt. Von Dezember 2017 bis Juni 2019 fungierte er als Minister im Bundes- kanzleramt, verantwortlich für die Bereiche EU, Kunst, Kultur und Medien. Im 2020 angelobten Kabinett Kurz II bekleidet er die Funktion des Finanzministers. STEUER & RECHT Gernot Blümel | Finanzminister FOTO: © BMF | JAKOB GLASER 238

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