FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2020
steht für „Environmental“, „Social“ und „Governance“. Im Bereich „Environmental“ gibt es bereits von der EU sehr genaue Vorgaben, insgesamt sechs Bereiche mit Unterseg- menten fallen hier hinein. Für die Bereiche „Social“ und „Governance“ fehlt die EU- Taxonomie allerdings noch. Bis Ende 2021 will die EU auch hier für Klarheit sorgen. Momentan wurde dies durch die Diskussion bezüglich der Atomkraft verzögert. Es ist ja strittig, ob Atomkraft vom „Just Transition Mechanism“ – dieser gilt als wichtige Kom- ponente des europäischen „Green Deal“ – profitieren soll oder nicht. Trotzdem muss der Berater sich bereits heute ein Bild machen und wissen, welche Themen in welchen ESG-Bereich gehören. Die Aufgabe des Beraters ist es in der Folge herauszufinden, wel- che Bereiche dem Kunden wichtig sind, dies muss er im Beratungsgespräch abklären. Gerade weil es hier auch leicht zu Missverständnissen kom- men kann, ist eine genaue Dokumentation der Beratung wesentlich. Ohne jetzt in die Tiefe der einzelnen ESG-Bereiche und der unterschiedlichen nachhaltigen Anlagestrategien einzutau- chen, hat der Berater am Ende immer noch das Problem, dass es mittlerweile Tausende Investmentfonds und Mandate gibt. Wie soll er hier den Überblick behalten und das richtige Produkt aus- wählen? Das ist natürlich schwierig. Die gute Nach- richt ist allerdings, dass sich das mit dem In- krafttreten der EU-Offenlegungsverordnung am 10. März 2021 bessern wird. Die Produkt- geber werden dann deutlich transparenter darstellen müssen, wie die Produkte aufgebaut sind, was zugesagt wird und ob dies am Ende auch geliefert wird. Nachhaltige Investments werden dadurch künftig leichter erkennbar und zuordenbar sein. Berater können dann in der Praxis ihren Kunden einfacher erklären, was sie ihnen beim jeweiligen Produkt zusa- gen können und was nicht. Derzeit sind etwa die sogenannten Ausschlusslisten, mit denen praktisch alle Nachhaltigkeitsfonds arbeiten, je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Als Berater muss man also wissen, ob der Kunde gewisse Branchen definitiv ausschließen möchte, und dann muss man sich ansehen, welcher Anbieter in Frage kommt. Das Forum nachhaltige Geldanlagen (FNG) publiziert et- wa eine Liste der zehn wichtigsten Aus- schlusskriterien, mit diesen könnten Berater zum Beispiel arbeiten. Gemeinsam mit dem Kunden kann dann entschieden werden, was für ihn wichtig ist. Wenn der Berater weiß, was der Kunde prinzipiell ausschließen möchte, besteht aber immer noch die Schwierigkeit, das richtige Produkt zu finden. Mittlerweile geben viele Anbieter ihren Fonds einen grünen Anstrich, es wird sogenanntes „Greenwashing“ betrieben. Der Berater muss also sehr tief in die Produktanalyse gehen … Ja, das wird den Beratern nicht erspart blei- ben. Der Druck wird sich aber eher auch auf die Produktgeber verlagern. Wenn ein Anbie- ter seine Ausschlusskriterien nicht transparent darlegt, werden die Berater nicht zu diesem chs und deren Robo-Advisors“ » Das Thema ist komplex und emotional belastet, da tut man sich mit einem Onlinefrage- bogen schwer. « Adam Lessing, Autor - - - - - www.fondsprofessionell.de | 2/2020 305
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