FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2020

Foto: © elmirex2009 | stock.adobe.com, Capitalbank D ie Corona-Pandemie sorgte zu Be- ginn nicht nur für Hamsterkäufe im Supermarkt. Vielmehr führte der erste Weg zahlreiche Bürger direkt in die Bank. An manchen Tagen wurde drei Mal so viel Bargeld abgehoben wie üblich – so viel, dass die OeNB aus Angst vor einem Bank-Run mehrmals öffentlich klarstellen musste, es seien ausreichend Barreserven vorhanden. Gleiches Szenario bei den Goldhändlern: Dort bildeten sich Schlangen vor Geschäftslokalen in Wien und es kam zu Lieferengpässen bei dem Edelme- tall, das als Krisenwährung geschätzt wird. Menschlich mag die Panik nachvollziehbar sein, ein guter Ratgeber ist sie aber nicht. Warnung vor Panik-Abhebung Wer Bares abhebt und im eigenen Tresor hortet, kann es aufgrund der strengen Geld- wäscheregeln später nicht mehr so einfach zurück zur Bank tragen. Gleiches gilt für anonym gekauftes Gold. So ein Vermögen er- weist sich mitunter als untauglich, wenn man später eine Investition tätigen will oder das Konto aufgefüllt werden soll. Sehr wahr- scheinlich wird man in diesem Fall mit vollen Händen abgewiesen. Davor warnen mehrere Finanzexperten im Gespräch mit der Redak- tion. Sobald Herkunft und Weg des Vermö- gens nicht mehr eindeutig nachvollziehbar sind – ein Behebungsbeleg reicht nicht! –, greifen es die Kreditinstitute nicht mehr an. „Wer so ein Geld hat, kann es in den nächsten Jahren beim Bäcker ausgeben, nicht einmal eine Reise können Sie damit zahlen“, sagt der Vorstandsvorsitzende einer Privatbank, der nicht genannt werden will. Sein Team musste diese Warnung in den vergangenen Wochen öfter aussprechen. „Wir hatten Kunden, die wegen der Pandemie Geld abheben wollten. Wir haben ihnen gesagt, macht das nicht, das bekommt ihr nicht mehr zurück in den Kreislauf“, so der Privatbank- Chef. Dabei geht es keineswegs nur um Mil- lionenbeträge. Vielen dürfte nicht bewusst sein, dass sie oft auch geringere Summen spä- ter nicht mehr bei ihrer Bank unterbringen. Und manche Institute akzeptieren spontane Cashbeträge gar nicht mehr. „Bei Einzahlun- gen nehmen wir grundsätzlich kein Bargeld an, sondern nur Überweisungen“, sagt der Privatbank-CEO. „Wir hatten einen Fall, wo jemand Geld anderswo abgehoben hat, um es bei uns einzulegen. Aber wenn jemand so etwas macht, muss er einen Original-Behe- bungsbeleg mit Zeitstempel haben. Es gibt nur ein sehr enges Zeitfenster, um das Geld zu transferieren, damit man nicht noch zu anderen Banken gehen kann, um dort Beträge einzuzahlen. Da schaut die FMA drauf“, erklärt der langjährige Branchenprofi. Geld nur versiegelt horten Konkrete Konsequenzen einer Panik- Abhebung aus der Finanzkrise 2008 schil- dert ein anderer hochrangiger Private Banker: Ein Kunde hatte aus Angst vor einem Bankencrash einen Millionenbetrag in seinen Privattresor gelegt. „Der Aus- zahlungsbeleg von damals nutzt ihm heute überhaupt nichts. Für die Finanz ist nicht nachvollziehbar, dass es sich exakt um das abgehobene Geld handelt. Man findet keine Bank, die so was annimmt“, sagt der Experte. Eine Möglichkeit für Leute, die nicht auf höhere Bargeldbeträge verzichten wollen, be- schreibt Constantin Veyder-Malberg, Vorstand der Capital Bank: Man könne mit dem eige- nen Institut eine Versiegelung vereinbaren und das Geld anschließend in einem nicht zugäng- lichen Banktresor verwahren. Veyder-Malberg verweist darauf, dass nicht nur Bargeld, sondern sehr oft auch Gold sei- nen Besitzern Schwierigkeiten bereitet, wenn es anonym erworben wurde. Ein Kauf ohne persönliche Identifizierung ist in Österreich bis zu einer Schwelle von 10.000 Euro mög- lich. In der Schweiz sind es 15.000 Franken (vor 2020: 25.000). Auf diese Weise lassen Unversiegelte Bargeldbeträge, Gold im privaten Tresor: Das kann zum Problem werden, wie Privatbank-Experten berichten. „Wertloses“ Vermögen Viele Privatbankkunden wollten aufgrund der Corona-Pandemie höhere Bargeldbeträge abheben. Nicht ratsam, sagen Experten. Denn man bekommt es nur mehr schwer in den legalen Kreislauf zurück. » Wer so ein Geld hat, kann es in den nächsten Jahren beim Bäcker ausgeben, nicht einmal eine Reise können Sie damit zahlen. « Privatbank-CEO 256 www.fondsprofessionell.at | 2/2020 steuer & recht I geldwäsche

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