FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2019

überprüfen, wenn sie sowieso gesetzlich ver- pflichtet sind – nur wegen einiger weniger schwarzer Schafe. Wir haben uns jedoch das Recht vorbehalten, bei Anhaltspunkten eine Überprüfung vorzunehmen. Welche früher erlaubten Anreize haben Sie fallen gelassen? Die IDD verbietet gewisse Anreizsysteme – etwa Staffelprovisionen, die den Vermittler verleiten, bei einem Versicherer eine Hürde zu überspringen. Wenn ich sage, bis 10.000 Euro Umsatz kriegst du zehn Prozent, darüber hinaus 20 Prozent, und zwar auch schon für die ersten 10.000 Euro, dann ist das nicht mehr zulässig. Das war aber früher durchaus Usus. Bei der Verprovisionierung berührt die Richtlinie einen sensiblen Bereich. Wie sehr hat diese Richtlinie das Verhältnis zwischen Vermittlern und Versicherern beeinflusst? Aus meiner Sicht gab’s keine Verschlech- terung. Es ist ja auch nicht so, dass wir vor IDD ohne Regeln gearbeitet haben. Freilich – früher hat man das Beratungsprotokoll ge- braucht, um es im Ernstfall vorzulegen. Heute müssen wir das von einem Agenten, für den wir die Haftung haben, verlangen und bei einer FMA-Prüfung vorlegen. Ich darf einen Antrag ohne Beratungsprotokoll – interne Richtlinie – gar nicht mehr polizzieren. Wir erzeugen einen großen administrativen Mehr- aufwand, um vielleicht einen kleinen Prozent- anteil zu erwischen, der möglicherweise schlecht berät. Trotzdem zielt die Richtlinie schon auch darauf ab, dass Produkte nicht mehr pauschal an Kunden vertrieben werden, die Risiken in dieser Form nicht tragen wollten, beispielsweise bei der Fonds- gebundenen … Die Rücktrittsthematik hat nichts damit zu tun, dass etwa vor der IDD nicht oder unzu- länglich beraten worden wäre. Ich möchte dem vehement widersprechen. Da wird jetzt eine gesetzliche Situation ausgenutzt, um aus ue Pools gegründet werden“ » Wir erzeugen einen großen administrativen Mehraufwand, um vielleicht einen kleinen Prozentanteil zu erwischen, der möglicherweise schlecht berät. « Gerhard Heine, Partnervertrieb Wiener Städtische Die Wiener Städtische Versicherung – seit 2018 größter Lebensversicherer Österreichs – ist auch heuer wieder auf dem FONDS professionell KONGRESS vertreten. Anmeldung: www.fondsprofessionell.at WIEN, 26. UND 27. FEB. 2020 www.fondsprofessionell.at | 4/2019 169

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