FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2019

Foto: © Stockfotos-MG | stock.adobe.com, Margula A lt werden ist nichts für Feiglinge“ betitelte der deutsche Schauspieler Joachim „Blacky“ Fuchsberger seine Biografie, die er nach seinem 80. Geburtstag publizierte. Der Satz, so gab er im Vorwort offen zu, stammt aber eigentlich von der US- Schauspielerin Mae West. Auch der Volks- mund weiß längst, dass wir zwar alle lange leben wollen, aber niemand alt sein möchte. Leider ändert das nichts daran, dass in der letzten Lebensphase Themen relevant werden, die man davor jahrzehntelang verdrängen konnte. Betroffen sind davon in Österreich lau- fend mehr Menschen. Aktuell liegt die Zahl der über 65-Jährigen bei 19 Prozent, gemessen an der Gesamtbevölkerung von 8,8 Millionen Einwohnern. In den kommenden 15 Jahren wird deren Anteil nochmals um sechs Prozent steigen, denn die zwischen 1956 und 1969 ge- borenen „Babyboomer“ verabschieden sich nun laufend in den Ruhestand. In der Praxis der Finanzberatung rücken da- mit auch neue Themen in den Mittelpunkt. Sieht man sich etwa die Internetseite des ober- österreichischen Vermögensberaters Hermann Lehner an, so findet sich unter dem Punkt „Pension“ auch folgender Satz: „Rechtlich zu- nehmend von Bedeutung werden Vorsorge- und Verfügungsvollmacht und Patienten- verfügung in Phasen eingeschränkter Selbst- bestimmung.“ Damit spricht Lehner ein ebenso heikles wie wichtiges Thema offen an. Mit zuneh- mendem Alter steigt das Risiko, an einer schweren Krankheit zu erkranken. Eine Pa- tientenverfügung oder auch eine Vorsorgevoll- macht kann dann im Ernstfall für die Ange- hörigen und einen selbst äußerst hilfreich sein. Dabei ist, so betont Lehner, eigentlich gar nicht das Alter des Kunden ausschlaggebend, um das Thema anzusprechen: „Wenn ein ge- wisses Vermögen vorhanden ist, sollten diese Bereiche geregelt sein, unabhängig vomAlter des Kunden. Passieren kann schließlich im- mer etwas. Im Fall der Fälle geht es dann da- rum, dass die Dinge für die Familie geregelt sind.“ In der Regel verweist Lehner seine Kunden bei Interesse an der Thematik schon aus rechtlichen Gründen an einen Notar oder Rechtsanwalt. Grundsätzlich ist es aber mehr als sinnvoll, als Berater über einiges Basis- Know-how in diesem Bereich zu verfügen. So meint etwa Wilhelm Margula, Spezialist zum Thema Patientenverfügung: „Jeder Berater kann und soll auf die Notwendigkeit von Vorsorgedokumenten hinweisen, weil ja niemand wissen kann, ob und wann er in eine Situation geraten wird, nicht mehr entschei- dungs- und einwilligungsfähig zu sein.“ Dabei ist nach Ansicht des ehemaligen Arztes Margula der Finanzberater besonders geeig- net, das Thema aufs Tapet zu bringen: „Die Berater haben Erfahrung damit, persönliche Themen anzusprechen. Familiencharta, Nach- folgeplanung oder Erbschaftsplanung sind sehr persönliche Themen, und sie gehören dennoch zu den alltäglichen Agenden von Family Governance.“ Margula der 40 Jahre als Mediziner tätig war, liefert daher mit seinem Buch „Pflegefall? Nein, danke!“ (sie- he Kasten auf Seite 193) einen Leitfaden für alle Interessierten. Wesentlich sei dabei vor allem zu verstehen, dass die Dokumente, sofern man sie rechtzeitig anfertigen lässt, regeln, wer den Patient in medizinischen Belangen vertritt. Vollmacht ist unverzichtbar „Denn es ist keineswegs so, dass Ehepart- ner, Lebensgefährten oder auch Kinder auto- matisch das Vertretungsrecht für einen Patien- ten haben. Ärzte dürfen nicht einmal Auskunft über den Gesundheitszustand eines Patienten geben, wenn jemand keine entsprechende Vollmacht vorweisen kann. Deshalb ist es sinnvoll, dass jede volljährige Person eine Vorsorgevollmacht für den persönlichen Bereich errichtet, insbesondere für Wohnort und medizinische Belange. Dafür ist es nie zu früh, aber leider oft zu spät“, erklärt der Experte. Ein Dokument, das zu einer rechts- gültigen Patientenverfügung wird, ist sehr rasch erstellt. Im Internet gibt es schon mehr als 400 deutschsprachige Angebote, eine Für Berater gibt es einige gute Gründe, die heiklen Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Beratungsgespräch anzusprechen. Aufklärung sarbeit Eine einmalig erstellte Patientenverfügung muss im Ernstfall nicht zwingend umgesetzt werden. Berater sollten ihre Kunden daher darauf hinweisen, diese zumindest einmal im Jahr zu erneuern. » Jeder Berater kann und soll auf die Notwendigkeit von Vorsorgedokumenten hinweisen. « Dr. Wilhelm Margula 192 www.fondsprofessionell.at | 3/2019 vertrieb & praxis I patientenverfügung

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