FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2019

Da die neue Vehikelgattung auch Privatan- legern offen steht, hat der europäische Gesetz- geber verschärfte Sicherheitsmaßen für Invest- ments in ELTIFs vorgeschrieben. So müssen Interessenten mindestens über ein Vermögen von 100.000 Euro verfügen, von denen höchstens zehn Prozent in einen langfristigen Investmentfonds fließen dürfen. Daher kom- men ELTIFs in der Regel nur für vermögende Anleger in Frage und werden imWealth Ma- nagement oder Private Banking angeboten. Strenge Kriterien Doch nicht nur die Anleger, auch die Vehi- kel selbst haben strengen Kriterien zu genü- gen. Zwar werden 70 Prozent des Fondsver- mögens in illiquide Assetklassen angelegt. Diese müssen jedoch nach rechtlich festgeleg- ten Vorgaben diversifiziert sein. Bestimmte Anlageformen und -instrumente sind gänzlich ausgeschlossen, der Einsatz von Fremdkapital ist auf Portfolioebene auf 30 Prozent des Fondsvermögens beschränkt. Darüber hinaus – und hier liegt die Gemeinsamkeit mit Ucits- Portfolios – sind ELTIFs EU-weit reguliert und unterliegen strengen Anforderungen an die Kostentransparenz. Auch müssen Anleger ganz genau wissen, wie lange ihr Geld im Fonds gebunden bleibt. Zwar sieht die EU- Verordnung für die Laufzeit keine bestimmte Dauer vor – ein Laufzeitende ist aber ver- pflichtend zu definieren. Der Muzinich Firstlight Middle Market ELTIF soll sechs Jahre laufen. Der Fonds, den der institutionelle Asset Manager Muzinich & Co. mit Hauptsitz in New York lanciert hat, befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Ein erstes Closing ist für Mitte Juni 2019 geplant. 250 Millionen Euro an Einlagen sollen bis dahin eingeworben sein. Am 15. März ist der ELTIF in Italien in den Vertrieb gegangen, weitere EU-Länder wie Deutschland und Österreich sollen zügig folgen. „Wir werden zwischen 50 und 80 Prozent des Fondsvermögens in syndizierte Kredite investieren“, sagt Portfoliomanager Torben Ronberg. Zehn bis 40 Prozent der Einlagen sollen in die Assetklasse Private Debt fließen, also als private Darlehen vom Fonds direkt an kleinere und mittelständische europäische Unternehmen ausgereicht werden. „Einen Anteil von fünf bis 15 Prozent legen wir in variabel verzinsten High Yield Bonds an, in Floater also“, erklärt Ronberg. Der Floater-Anteil ist zum einen als interessante Alternative zu hochverzinslichen Anleihen mit fixem Kupon und als „natürlicher Zinsdura- tions-Hedge“ gedacht, erklärt Ronberg. Darüber hinaus dient er als Liquiditätspuf- fer. „Natürlich sollen unsere Anleger mög- lichst bis zum Laufzeitende bei der Stange bleiben“, so Ronberg. Für den Fall, dass ein Kunde etwa nach drei Jahren seine Anteile zurückgeben möchte, kann über die liquiden Floater aber das nötige Kapital für die Rück- zahlung bereitgestellt werden. Das soll aber die Ausnahme bleiben. Privatkredite für mehr Ertrag Der hohe Anteil an syndizierten Krediten soll dafür sorgen, dass die Anlegergelder vom ersten Tag an investiert werden können. Denn diese Finanzierungen lassen sich schneller vergeben als die riskanteren und deutlich hö- her verzinsten Privatdarlehen. Diese wiederum sollen für eine ordentliche Rendite sorgen. Mit jährlich vier bis 4,5 Prozent rechnet der Portfolio Manager bei einer Volatilität, die un- ter der durchschnittlichen Schwankungsbreite von Hochzinsanleihen liegen soll. Für Privat- anleger könne der ELTIF daher eine attraktive Möglichkeit sein, ihr Portfolio mit Anlage- klassen zu diversifizieren, die ihnen sonst nicht zugänglich sind. „Bei 10.000 Euro liegt die Mindestanlagesumme“, sagt Ronberg. Noch niedriger geht es schließlich nicht bei einem ELTIF. Dieser ist als Zwitterwesen zwar kein fabelhafter Alleskönner. Aber durchaus eine interessante neue Gattung unter den Fondsvehikeln. ANDREA MARTENS | FP Torben Ronberg, Muzinich & Co.: „Wir werden zu 50 bis 80 Prozent in syndizierte Kredite investieren.“ Kurzporträt: Das ist der ELTIF Die Verordnung über europäische langfristige Investment- fonds (European Long-Term Investment Fund, ELTIF) vom 29. April 2015 (VO (EU) 2015/760) wurde am 19. Mai 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 8. Juni 2015 in Kraft getreten. Die Verordnung gilt seit dem 9. Dezem- ber 2015 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Ziel des europäischen Gesetzgebers war es, kleineren institutionellen Investoren und auch Privatanlegern in einem regulierten Rahmen Zu- gang zu illiquiden Assetklassen zu verschaffen. FONDS professionell gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben. Auflage und Management: Ausschließlich qua- lifizierte Alternative Investment Fund Manager (AIFM) sind berechtigt, einen Fonds als ELTIF-Vehikel aufzulegen und zu managen. Ein ELTIF darf nur in EU- Staaten herausgebracht und vertrieben werden. Aufgrund der EU-weit einheitlichen Regulierung genügt es, den Fonds bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes zu melden, in dem er aufgelegt wurde. Damit kann der Vertrieb auch in jedem anderen Land der Europäischen Union erfolgen. Eine zusätzliche Zulassung bei der entsprechenden nationalen Finanzaufsicht ist nicht notwendig. So wird investiert: Ein ELTIF muss mindes- tens 70 Prozent des Fondsvermögens in illi- quiden Assetklassen wie Infrastruktur, Private Equity oder Fremdkapitalfinanzierungen anle- gen. Investitionen in Immobilien sind möglich, dabei muss es sich aber um langfristig aus- gerichtete öffentliche Investitionsobjekte wie Krankenhäuser oder Studentenwohnheime han- deln. In Sachwerte, etwa Windräder oder Schiffe, kann ein ELTIF nur direkt investieren, wobei jedes einzelne Engagement zehn Millionen Euro nicht übersteigen darf. Zudem darf jede Direktinvestition höchstens zehn Prozent des Fondsvermögens ausmachen. Zu 30 Prozent kann der Fonds in Ucits-konforme liquide Assets investieren. Das ist untersagt: Investitionen in Rohstoffe sind nicht erlaubt. Verboten sind außerdem Leerverkäufe, auch eine Wertpapierleihe, die zehn Prozent des Fondsvermögens übersteigt, ist untersagt. Der Einsatz von Derivaten ist ebenfalls nicht zulässig, es sei denn, er dient der Risiko- absicherung. Ein ELTIF darf in andere Fonds anlegen, jedoch nicht als Dach- oder Feederfonds fungieren. Vertrieb: Fonds in einer ELTIF-Hülle dürfen auch an Pri- vatanleger vertrieben werden, dafür gelten aber besondere Vorschriften. So haben Berater zunächst zu prüfen, ob das Portfoliovermögen eines Kunden 500.000 Euro über- steigt. Ist das nicht der Fall ist, muss er zumindest über ein Vermögen von 100.000 Euro verfügen. Davon dürfen maximal zehn Prozent in einen ELTIF investiert werden. 115 www.fondsprofessionell.at | 1/2019

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