FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2018

167 www.fondsprofessionell.at | 2/2018 Videolegitimation fallen hingegen vorab keine Kosten an, es wird nur pro Legitimation abge- rechnet. Das für die Videolegitimation not- wendige Smartphone oder Tablet hat ja fast jeder Berater beziehungsweise Kunde schon. Für die Dokumentation wäre der Stift allerdings durch- aus sinnvoll gewesen, vielleicht waren wir da einfach etwas zu früh im Markt. Alexander Varga (JDC): Von der rechtlichen Seite hätte der Stift schon einen Vorteil gehabt. Als Pool ist es für uns allerdings in erster Linie wichtig, wie wir den Berater imAlltag unterstüt- zen können. Mit den für den Stift notwendigen Investitionen hätte das damals nicht funktioniert. Christian Pohl (Pohl & Partner): Die biometri- schen Daten, die man über den Stift aufzeichnen hätte können, lassen sich heute über unseren Beratungsprozess mittel Tablet übrigens genauso nachvollziehen. Pankl: Der Stift hätte ja vor allem auch eine Effizienzsteigerung bedeutet. Diese erhofft man sich nun auch vom digitalen Beratungs- prozess … Pohl: Ja, der Vorteil am digitalen Beratungspro- zess ist, dass keine Falscheingabe mehr möglich ist. Im Praxisbetrieb sehen wir jetzt, dass das Nacharbeiten, das in der Vergangenheit aufgrund von Fehlern beim manuellen Ausfüllen von For- mularen notwendig war, nun vollständig weg- fällt. Der Berater kann einfach nichts falsch ausfüllen, da er den Prozess sonst einfach nicht abschließen kann. Wonisch: Was die Nachbearbeitung betrifft, se- hen wir tatsächlich eine enorme Effizienzsteige- rung. Wenn eine Schnittstelle zwischen uns und dem Haftungsdach besteht, muss alles nur ein- mal erfasst werden, es gibt keinen Zusatzauf- wand mehr. Fehler bei der Eingabe können so- fort gemeldet werden. Der Aufwand für Nach- bearbeitungen war früher sehr groß, da wir uns zuerst an das Haftungsdach wenden mussten, das Haftungsdach wieder an den Berater und der Berater wieder an den Kunden. Die Kette, die da in Gang gesetzt wurde, lief dann oft bis zu zwei Wochen. Daraus ergab sich natürlich ein Geschäftsrisiko: Schließlich könnte der Kunde dann sagen, dass er den Auftrag nun doch nicht durchführen will. All diese Risiken fallen in der Sekunde weg, in der man den Fehler gar nicht machen kann. Pankl: Gibt es dazu Zahlen? Wonisch: Aktuell liegt die Quote der Nachbear- beitungen bei unter einem Prozent. Die Quote lag bei Formularänderungen aber auch schon mal bei 15 Prozent. Veyder-Malberg: Neue Formulare braucht es oft- mals durch die neuen gesetzlichen Anforderun- gen. Der Papierantrag hat immer das Problem, dass es dauert, bis er an alle Vertriebe ausgefolgt ist, und wenn sich am Formular etwas ändert, dann müssen alle alten Formulare vernichtet werden. Bei einem rein digitalen Prozess kann ich das ganz einfach von einem auf den anderen Tag ändern. Pankl: In Zukunft muss also kein JDC-An- trag mehr nachbearbeitet werden? Varga: In der idealen Ausgestaltung müsste das so sein – wenn wir dann in der Endausbaustufe in der Lage sind, den Antrag auch digital zu übermitteln. Veyder-Malberg: Die Schnittstelle zwischen Haf- tungsdach und Depotbank muss dann eine soge- nannte API-Schnittstelle sein, die sofort Feed- back geben kann. Wenn der Berater beim Kun- den sitzt, bekommt er also auch sofort Rück- meldung von der Depotbank. Wir prüfen aller- dings nur die Punkte, die notwendig sind, um das Ganze abwickeln zu können. Zudem führen wir die Geldwäscheprüfung durch, diese kann allerdings nicht live erfolgen. Den Geeignetheits- test und die Kundenprofile prüfen wir nicht. Pohl: Ich gebe Ihnen zwar grundsätzlich recht, allerdings hat das Ganze einen Schönheitsfehler. Das Haftungsdach muss zuvor noch sein Okay geben, und das findet in der Regel nicht zeit- gleich statt. Varga: Wenn unsere Prozesse und die der De- potbank richtig aufeinander abgestimmt sind, sollte es jedenfalls zu keiner Nachbearbeitung mehr kommen. Unser Beratungsprozess ist in sich geschlossen und Mifid-II-konform. Was Mag. Constantin Veyder-Malberg, Capital Bank: „Der Gesetzgeber musste hierzulande mit einer Gesetzesnovelle erst nach- holen, was in anderen EU-Ländern schon längst erlaubt war.“ » Aktuell liegt die Quote der Nachbearbeitungen bei unter einem Prozent. Die Quote lag bei Formularänderungen aber auch schon mal bei 15 Prozent. « Stefan Wonisch, die Plattform

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