FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2018

218 www.fondsprofessionell.at | 1/2018 vertrieb & praxis I weiterbildung Foto: © Fotolia | sveta; Fotolia | rashadashurov, Lintner D ie Regulierungsflut im Bereich der Finanzbranche hat in den vergangenen Jahren auch beim Thema Aus- und Weiter- bildung massive Veränderun- gen bewirkt. Früher konnte ein Berater, der einige Jah- re im Beruf war, sich sa- gen: „So, jetzt bin ich ein alter Hase, ich weiß alles, ich brauche nichts mehr zu lernen.“ Wer Finanzprodukte verkau- fen wollte, durfte das ohne umfassende Vorbil- dung oder berufliche Qua- lifikation tun und dafür auch Provisionen einstreifen. Diese Zeiten sind ein für alle- mal vorbei. Die laufende Aus- und Weiterbildung ist für Berater, egal ob selbstständig oder ange- stellt, heute Teil der beruflichen Pflichten. Schon jetzt und erst recht nach der Umsetzung von Mifid II müs- sen Banken nachweisen, dass Mitarbei- ter in der Anlageberatung ihre Sach- kunde stets aufrechterhalten. Damit wird regelmäßige Fortbildung auch für die Wertpapierspezialisten in Banken unverzichtbar. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich der Wertpapier- firmen und bei ihrem Umgang mit den Vertriebspartnern dar. So gehen die ersten Haftungsdächer dazu über, jenen Beratern zu kündigen, die ihren Fortbildungsverpflichtun- gen nicht beziehungsweise zu spät nachkom- men. Und seit Anfang des Jahres müssen sich auch Vermögensberater zwangsweise mit dem Thema auseinandersetzen, da sich diese nun auch 15 Stunden im Jahr weiterbilden müs- sen; bei den Wertpapiervermittlern war die Weiterbildung ja bereits bisher Pflicht. Hinzu kommt, dass Haftungsdächer in Zukunft auch überprüfen und dokumentieren sollten, in- wieweit ihre Vertriebspartner das von ihnen empfohlene Produkt tatsächlich verste- hen. So hat die Finanzmarktaufsicht im Rundschreiben „Kriterien zur Beurtei- lung von Kenntnissen und Kompe- tenzen von Anlageberatern und Per- sonen, die Informationen zu Anla- geprodukten erteilen (§ 55 WAG 2018)“ Ende des vergangenen Jahres deutlich gemacht, dass Be- rater, die dem Kunden Informatio- nen über Produkte oder Wert- papierdienstleistungen an- bieten, nicht nur über eine grundlegende Kenntnis über das Produkts und den Markt verfügen müs- sen. Sie müssen auch in der Lage sein, das Produkt indivi- duell auf die Geeignetheit für den Kunden zu prüfen. Dabei haben die Haftungsdächer zu überprüfen und zu dokumentie- ren, inwieweit die Vertriebs- partner über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. meine-weiterbildung.at Da das Sammeln dieser Kenntnisse unter Umständen Geld kostet, auf jeden Fall aber Zeit erfordert, braucht es hierfür Planung und Organisation, vor allem wenn es um den Be- such von Seminaren und Fachveranstaltungen geht. Immer mehr davon bieten Beratern die Möglichkeit, die für die Weiterbildung not- wendigen Stunden zu sammeln. Prüfungen sind hier keine abzulegen, die Teilnahme wird von den Veranstaltern bescheinigt. Haftungs- trägern und Behörden kann man so belegen, dass die Sachkunde aufgefrischt wurde. Damit man angesichts der Menge an besuchten Ver- anstaltungen nicht den Überblick über die bereits gesammelten Stunden verliert, hat der Wiener Finanzprofi Oliver Lintner in Koope- ration mit der WKO vor einiger Zeit ein hilf- reiches Tools entwickelt. Die Internetseite meine-weiterbildung.at soll Gewerbetreiben- den helfen, die stetig steigenden Anforderun- Lern pflichten Berater tun gut daran, sich ständig weiterzubilden. Zum einen, weil der Gesetzge- ber es verlangt, zum anderen, um sich gegenüber der Konkurrenz abzuheben. Regulierung, Steuern, Finanzmärkte: In vielen Bereichen finden heute in kurzen Zeitabständen Veränderungen statt. Nur wer sich ständig auf dem Laufenden hält, kann Kunden gut beraten. Verpflichtende und freiwillige Weiterbildung FMA: GewO: WKO-Standes- 15 Stunden p. a. 40 Stunden regeln: 60 Stunden MiFID II / WAG in 3 Jahren in 3 Jahren Als vgV* angebunden Ja  Nein  Freiwillig Ja  /Nein  ; je Als WPV** angebunden nach Haftungsdach Ja  Freiwillig Ohne Anbindung*** Nein  Nein  Freiwillig *vertraglich gebundener Vermittler | **Wertpapiervermittler | ***keine Vermittlung/Beratung von Finanzinstrumenten Quelle: meine-weiterbildung.at

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