FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2017

D ie jüngsten Enthüllungen von Vermö- gensdaten Privater und von Firmen, die die Dienste der auf den Bermudas do- mizilierten Anwaltskanzlei Appleby (Paradise Papers) in Anspruch genommen haben, zei- gen vor allem eines: Das Ende der anonymen Geldflüsse in Richtung steuergünstiger Off- shore-Destinationen rückt näher. An mehreren Fronten arbeiten die westlichen Regierungen daran, Steuerflucht, Geldwäsche, Terrorfinan- zierung und Korruption zu erschweren bezie- hungsweise unmöglich zu machen. Mit der Einführung der Legal Entity Identifiers (LEI), einer internationalen Referenznummer, wird es ab 2018 zum Beispiel noch einmal deutlich schwieriger, als juristische Person Kapital von A nach B zu transferieren, ohne dass sich dies nachträglich nachvollziehen ließe. Und diese Transparenz nimmt nicht nur zu, wenn es um Superreiche oder Großkonzerne geht, die ihr Geld an den bekannten Offshore- Adressen steuerschonend parken oder ganz vor dem Finanzamt verstecken. Auch im In- land sorgen die ständig strenger werdenden Geldwäscherichtlinien dafür, dass heute auch relativ kleine Beträge die Behörden alarmie- ren können. Ganz besonders gilt das für den Kreis der „Politically Exposed Persons“ (PEPs). Bei ihrer „Sonderbehandlung“ stehen nicht in erster Linie Steuervermeidung oder Geldwäsche im Vordergrund, sondern die Korruptionsbekämpfung. Mit der Umsetzung der 4. Geldwäsche- Richtlinie im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GWG), das 2016 beschlossen wurde und Anfang 2017 in Kraft trat, wurden die Be- stimmungen, die Geldwäsche und Korruption verhindern sollen, ein weiteres Mal verschärft. Für Finanzdienstleister, aber auch für viele an- dere Unternehmen, die davon betroffen sind, stellt sich dies in Form von zwei Problemkrei- sen dar. Erstens müssen sie nun noch genauer prüfen, woher die Mittel, die ein Kunde ver- anlagen will, stammen, und zweitens ist zu klären, ob auch inländische Kunden zum Per- sonenkreis zählen, die als Political Exposed Persons zu werten sind. Letztere sind, wie der Name vermuten lässt, Menschen, die für den Staat arbeiten oder solchen Personen naheste- hen. Neben hauptberuflichen Politikern sind das vor allem Manager von Unternehmen, die im Eigentum oder Teileigentum des Staates stehen. Das Ziel dieser Überwachung ist die Verhinderung von Korruption, daher steht der Zahlungsverkehr dieser Personen unter beson- derer Beobachtung. Dabei ist im ersten Schritt festzustellen, wie hoch das Einkommen der oder des Betroffenen ist, im zweiten Schritt sind alle Auffälligkeiten zu prüfen. Natürlich kann auch ein Minister eine Erbschaft machen und daraus einen Betrag erhalten, der nicht zu seinen normalen Bezügen passt. Seine Bank muss dies jedoch registrieren und sich gege- benenfalls vergewissern, woher die Mittel stammen. IT-Lösung Dass der Gesetzgeber dies von den Banken verlangt, ist nachvollziehbar, weil es die effi- zienteste Methode darstellt. Für die betroffe- nen Banken, Wertpapierfirmen oder Versiche- rungen stellt es allerdings vor allem einmal einen nicht unbeträchtlichen Mehraufwand dar, wobei vor allem das Thema „PEP“ be- sondere Aufmerksamkeit verlangt, denn dieser Personenkreis ändert sich ständig. Nach jeder Wahl muss überprüft werden, welche Kunden weiterhin als PEPs zu behandeln sind und ob bestehende Kundenbeziehungen neu in diese Kategorie fallen. Volker Enzi, der nach seiner Tätigkeit für die österreichische Finanzmarktaufsicht für mehrere Banken tätig war, ist heute mit seiner 2013 gegründete Firma C-Suite Compliance GmbH als Consultant für Compliancefragen tätig und unterstützt betroffene Unternehmen als externer Compliance Officer. Er sieht sich und sein Unternehmen als Schnittstelle zwi- schen Behörden und Juristen einerseits und den regulierten Unternehmen andererseits, denn es gehe nicht nur darum, die Gesetze einzuhalten, sondern dies auch betriebswirt- schaftlich effizient zu tun. Er kennt die damit verbundenen Probleme seit Jahren aus der Praxis und hat aus diesem Grund für die Einkommensprüfung und die PEP-Kontrolle Lösungen entwickelt, mit der Finanzdienst- leister, Unternehmensberater, Anwälte, Notare und Gewerbetreibende bei vergleichsweise geringen Kosten ein Höchstmaß an Sorgfalt dokumentieren können. Es sind zwei webbasierte Datenbanken, die erstens sehr schnell und einfach eine Plausi- bilitätsprüfung der Einkünfte einer Person er- Banken, Wertpapierfirmen, aber auch viele Gewerbetreibende sind angehalten, ein besonderes Auge auf ihre politisch exponierten Kunden zu werfen. Ohne IT-Unterstützung ist das aber fast unmöglich. 240 www.fondsprofessionell.at | 4/2017 steuer & recht I geldwäschegesetz Foto: © Fotolia | nmann77, Günter Menzl Die unverzichtbare Liste Die neuen, strengeren Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfungsrichtlinien sind nicht immer einfach einzuhalten. Ein neues Tool will das ändern.

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