FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2017

234 www.fondsprofessionell.at | 4/2017 steuer & recht I gewinnfreibetrag Foto: © Fotolia | Oakozhan M it Verabschiedung des Abgaben- änderungsgesetzes 2014 wurde die Möglichkeit, nicht entnommene Ge- winne in spezielle Paragraph-14-Investment- fonds zu veranlagen, gestrichen. Investiert werden durfte nur in Wirtschaftsgüter oder in Wohnbauanleihen. Letztere sind zwar KESt- frei, präsentieren sich aber dennoch sowohl aus Anleger- als auch aus Vertriebssicht ver- gleichsweise unattraktiv. Geringe Renditen, zum Teil lange Laufzeiten bei geringer Liqui- dität und natürlich entsprechend geringe Pro- visionen sind nicht die Voraussetzungen für einen Bestseller. Dass viele Berater auch in den letzten Jahren ihren Kunden zur Seite standen und diese bei Fragen rund um den Gewinnfreibetrag unterstützten, war einerseits sehr kundenfreundlich, andererseits aber auch vorausblickend. Denn wer bei diesem Thema den Anschluss nicht verpasst hat, darf ab die- sem Jahr hoffen, dass sich hier wieder eine attraktive Umsatzchance ergibt. Ende 2017 dürfen und werden Unternehmer, die ihre Ge- winne nicht vollständig entnehmen, wieder in Fonds investieren. Schon in den kommenden Tagen und Wochen erhält ein Großteil der heimischen Klein- und Mittelbetriebe wieder Post von ihrem Steuerberater. Sobald der Jahresgewinn feststeht, können maximal 13 Prozent davon – und damit bis zu 41.450 Euro – steuerfrei gestellt werden, indem man in §-14-Fonds veranlagt. Berater, die ihre Kunden zum Thema Gewinnfreibetrag in- formieren möchten, können dies übrigens auch mithilfe eines neuen Tools tun, das kürzlich vom Fondsanbieter C-Quadrat vor- gestellt wurde. Neues Tool Dieser Gewinnfreibetrags-Rechner (siehe Kasten) ermöglicht es, alle selbstständigen Einkunftsarten zu unterscheiden, und liefert, sofern man die genauen Daten zur Höhe des Gewinns eingibt, eine persönliche Detail- berechnung. „Selbst bei komplizierten Fäl- len mit verschiedenen selbstständigen Ein- kunftsarten ist die Berechnung ganz ein- fach“, betont C-Quadrat-Vertriebsleiter Gunther Pahl. Schließlich generiert das Pro- gramm am Ende ein PDF-Dokument, in dem alle Informationen dargestellt werden. „Mit der Übermittlung des PDF-Dokuments an den Kunden dokumentiert der Berater auch, dass er alle Einkunftsarten mit dem Kunden durchgegangen ist und dieser nur die im PDF enthaltenen Einkünfte angegeben hat. Das Dokument enthält auch eine Erklä- rung für den Kunden und dessen Steuerbera- ter, warum der Gewinnfreibetrag wieder in Form einer Veranlagung in §-14-Fonds in Anspruch genommen werden kann“, erklärt Pahl weiter. Natürlich erfolgte die Entwicklung dieses Rechners nicht ganz uneigennützig, C-Qua- drat verfügt mit dem C-Quadrat Arts Total Return Vorsorge § 14 EStG und dem C-Qua- drat Absolute Return ESG Fund selbst über zwei Fonds, die für ein Investment des Ge- winnfreibetrags geeignet sind. Und die ver- gangenen drei Jahre verliefen speziell für den C-Quadrat Arts Total Return Vorsorge § 14 EStG nicht nach Wunsch. Weil viele Unter- nehmen ihre §-14-Investments nach der vier- jährigen Haltefrist auflösen, büßte er mangels neuer Zuflüsse einen Großteil des Fondsver- mögens ein. 2007 startete der Fonds mit rund acht Millionen Euro Volumen, bis zum Jahr 2012 stieg dieser Wert auf mehr als 90 Mil- lionen Euro, aktuell sind es nur noch rund 44 Millionen Euro. Dass die Fondsgesellschaft hier aktiv gegensteuert, liegt auf der Hand. Und helfen könnte ihr dabei neben der Rück- Rückkehr der §-14-Fonds Ab diesem Jahr dürfen KMU und Selbstständige ihren Gewinnfreibetrag wieder in §-14-Fonds investieren. In den vergangenen drei Jahren war dies bekanntlich nicht möglich. Gewinnfreibetrags-Rechner von C-Quadrat schafft Klarheit Alle Berater, die das Jahresendgeschäft mit §-14-Fonds nutzen wollen, sollten sich das neue Berechnungstool von C-Quadrat genauer ansehen. Die Fondsgesellschaft bietet online einen Gewinnfreibetragskalkulator, mit dem Berater gemeinsam mit ihren Kunden abklären können, welche Ein- kunftsart der Kunde hat und wie hoch sein möglicher Ge- winnfreibetrag ist. Am Ende wird ein PDF erstellt, das sowohl rechtliche Informationen für den Kunden und seinen Steuerberater als auch das persönliche Detailergebnis über alle Einkunftsarten enthält. www.gfb-rechner.c-quadrat.com Der Gewinnfreibetrag kann 2018 wieder in Fonds investiert werden. Berater sollten sich dieses potenzielle Jahresendgeschäft nicht entgehen lassen.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=