FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2017

230 www.fondsprofessionell.at | 4/2017 steuer & recht I idd Foto: © Fotolia | eyeQ D ie Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sorgte in den vergangenen Monaten für Köpferauchen. Die zunehmende Dichte an Diskussionsrunden zeigt das ebenso wie der offene Brief im Frühjahr, in dem die gesamte Versicherungswirtschaft konzertiert Druck auf die Ministerien machte, doch end- lich mit der Umsetzung zu beginnen. Das al- les geschieht zu einem Zeitpunkt, da die Be- wältigung der Insurance Distribution Directive eigentlich längst abgehakt sein sollte. Bis 23. Februar 2018 müssten die EU-Regeln, die für die Versicherungsbranche neue Standards bringen, in nationales Recht umgesetzt wer- den. Die Eckpunkte sind: mehr Transparenz, neue Ausbildungsregeln und Sanktionen für Fehlverhalten. Für Versicherer und den Ver- trieb heißt dies vor allem, dass die Vergü- tungsmodelle überdacht werden müssen. Nägel mit Köpfen unmöglich Doch anders als in Deutschland ist in Öster- reich weitgehend unbekannt, wie streng das Gesetz wirklich sein wird. Das heißt, die hei- mische Versicherungsbranche weiß zwar seit rund zwei Jahren, wie der Rahmen grundsätz- lich aussieht, doch Nägel mit Köpfen können die Versicherungsunternehmen, Makler oder Agenten aufgrund dieser Vorgaben nur be- dingt machen. Wo die Probleme liegen könn- ten, zeigt ein Blick nach Deutschland, wo das nationale Umsetzungsgesetz für die Richtlinie im Sommer beschlossen wurde. Lange Zeit wurde die Branche bei unseren Nachbarn auf eine strikte Trennung zwischen Provisions- und Honorarberatung eingeschworen, erst in letzter Sekunde wurde der entsprechende Passus geändert – viele Makler hätte er vor Existenzfragen gestellt. Auch in Deutschland wartet man noch auf Details zur dazugehöri- gen Vermittlerverordnung, dennoch haben die Marktteilnehmer ein genaueres Bild von den künftigen Verhältnissen. Bei uns sieht es hingegen zusammengefasst so aus: Es wird kein eigenes Gesetz erlassen, sondern bestehende werden angepasst. Für seinen Kompetenzbereich hat das Finanzmi- nisterium (BMF) einen Begutachtungsentwurf mit Änderungsvorschlägen präsentiert, zu dem die Branche Stellung nehmen konnte. Das BMF geht aktuell davon aus, dass die nationale Umsetzung der neuen Regeln frist- gerecht erfolgen wird. Wirtschaftsministerium brütet Das Wirtschaftsministerium (BMWFW) hingegen arbeitet für seinen Teil noch an einem Vorschlag für Novellierungen: Eine BMWFW-Sprecherin erklärt, dass ein ent- sprechender Entwurf im vierten Quartal 2017 in Begutachtung gehen werde. Der Begutach- tungsentwurf werde voraussichtlich Änderun- gen der Gewerbeordnung, des Bankwesen- gesetzes und des Finanzmarktaufsichtsbehör- dengesetzes enthalten. Ziel sei eine pünktliche Umsetzung. Letzteres muss das Ministerium sagen, denn verpasst Österreich die Frist, läuft das auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU hinaus. Doch für die betroffenen Unterneh- men und Personen ist damit klar, wie knapp alles wird: Selbst wenn der Entwurf gleich nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe Mitte November in Begutachtung ginge, wäre man sehr wahrscheinlich im neuen Jahr, bis die Änderungen als Regierungsvorlage im Natio- nalrat in die Lesung kommen; schließlich ver- gehen davor mehrere Wochen, in denen die Stellungnahmen abgegeben werden und das Ministerium diese gegebenenfalls einarbeitet. Auch in Brüssel glauben unterdessen im- mer weniger Beteiligte, dass sich der 23. Fe- bruar ausgeht. Das EU-Parlament sprach sich bereits Ende Oktober für eine spätere Umset- zung der Richtlinie aus. Wie die EU-Kommis- sion, die dem letztendlich zustimmen muss, entscheidet, war zu Redaktionsschluss nicht bekannt. Die Bedenken der Parlamentarier: Sie haben erst vor Kurzem die Texte für zwei delegierte Rechtsakte erhalten, also Angaben, wie die Umsetzung in gewissen Details zu er- folgen hat. Diese müssen von den Abgeord- neten bis Ende des Jahres geprüft werden. IDD: Was droht? Überraschungen sind zu guter Letzt nicht ausgeschlossen – obwohl seit zwei Jahren bekannt ist, was die IDD bringt. Grund für die Ungewissheit: Die EU und Österreich trödeln bei den Konkretisierungen und der Umsetzung. » Ziel ist weiterhin eine pünktliche Umsetzung. « Finanzministerium und Wirtschaftsministerium sind gleicher Ansicht Das Finanzministerium hat Vorschläge vorgelegt, wie man die Versicherungs- vertriebsrichtlinie umsetzen möchte. Doch obwohl die Zeit drängt, ist nichts fix.

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