FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2017

192 www.fondsprofessionell.at | 4/2017 vertrieb & praxis I researchkosten Foto: © Fotolia | detailblick-foto S elbst die Zeche zahlen oder an die Fondsanleger weiterreichen? Diese Fra- ge treibt derzeit die Fondsindustrie um. Denn wenn die Finanzmarktrichtlinie Mifid II Anfang Jänner in Kraft tritt, müssen Asset Manager die Kosten für externe Research- berichte entweder ihren Kunden gegenüber genau aufschlüsseln oder selbst übernehmen. Die bislang gängige Praxis, dass Investment- banken und Broker ihre Analystenstudien im Gegenzug für lukrative Handelsaufträge prak- tisch umsonst verteilen, ist dann verboten. Mit diesem Schritt will der Gesetzgeber die Trans- parenz erhöhen und dafür sorgen, dass Anle- ger einen klareren Überblick über die Kosten ihrer Geldanlage erhalten. In der Fondsbranche löste diese Neurege- lung einen Schlingerkurs aus. Einige Häuser hatten sich früh darauf festgelegt, die Kosten für Analysen von Drittanbietern auf die eige- nen Bücher zu nehmen. Dazu zählen etwa die britischen Häuser M&G oder Jupiter. Immer mehr Akteure stellten sich auf diese Seite (sie- he die Tabelle auf Seite 194). Eine Nachfrage bei den heimischen Fondsanbietern zeigt hin- gegen ein anderes Bild, da diese sich im Be- reich der kollektiven Portfolioverwaltung gar nicht betroffen fühlen. So erklärt Paul Severin, Pressesprecher der Erste Asset Management: „Die Erste Asset Management und die Erste- Sparinvest sind als Verwaltungsgesellschaften in Österreich sowohl gemäß dem Investment- fondsgesetz 2011 als auch gemäß demAlter- native Investmentfonds Manager-Gesetz kon- zessioniert und somit zur Erbringung der kol- lektiven Portfolioverwaltung berechtigt. Im Rahmen der kollektiven Portfolioverwaltung fallen wir nicht in den Anwendungsbereich von Mifid II. Vor diesem Hintergrund ergibt sich im Bereich der kollektiven Portfoliover- waltung keine Änderung zum Status quo. An- ders ist es im Bereich der Vermögensverwal- tung, wo sich die Rechtslage mit Mifid II ge- ändert hat. Im Rahmen der Vermögensverwal- tung werden keine Researchkosten an Kun- dendepots weiterverrechnet.“ Ähnliches, wenn auch etwas knapper, hört man bei der Security KAG: „Da wir keine WAG-Konzession ha- ben, sind wir keine Wertpapierfirma im Sinne des Article 4(1)(1) of Directive 2014/65/EU und unterliegen daher nicht Mifid II.“ Blick nach Deutschland Bei unseren Nachbarn in Deutschland sieht die Sache allerdings anders aus. So kündigte Union-Investment-Vorstandsmitglied Alexan- der Schindler im Sommer an, dass der zentra- le Fondsanbieter der deutschen Genossen- schaftsbanken die Kosten für Drittresearch den Portfolios zuweisen wird – und damit die Fondsanleger den Aufwand schultern. Auch die Deka, der Wertpapierdienstleister der deutschen Sparkassen, wählte diesen Weg. Branchenbeobachter erwarteten, dass sich Allianz Global Investors und die Deutsche Asset Management hier anschließen würden. Fast schien es, als würde die deutsche Fondsindustrie einen Sonderweg einschlagen. Unter Mifid II müssen Fondsanbieter die Researchausgaben aufschlüsseln. Die meisten tragen die Kosten selbst – doch einige stemmen sich gegen den Trend. Erschöpfende Rechnung Verzwickte Formel: Mit dem Inkrafttreten der Finanzmarktrichtlinie Mifid II müssen Asset Manager die Kosten für Studien von Drittanbietern für jeden Fonds genau aufschlüsseln. Die meisten Anbieter wählen einen bequemeren Weg. Wie viel Asset Manager für Analysen ausgeben wollen Erwartete Entwicklung der Research-Budgets über zwölf Monate Immerhin jede fünfte Fondsgesellschaft will künftig weniger Geld für externe Studien ausgeben. Der Großteil rechnet aber mit keiner Veränderung. Quelle: Greenwich-Associates-Umfrage im zweiten Quartal 2017 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % Stark steigen (mehr als 15 %) Steigen (5 bis 15 Prozent) Keine oder geringe Veränderung (weniger als +/- 5 %) Sinken (um 5 bis 15 %) Stark sinken (um mehr als 15 %) 65 % 18 % 12 % 4 % 1 %

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