FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2017

220 www.fondsprofessionell.at | 3/2017 steuer & recht I mifid II Foto: © Fotolia | TR D ie Unsicherheit darüber, was die Mifid- II-Regulierung mit sich bringen wird, war groß unter den heimischen Finanz- marktteilnehmern. Sechs Jahre ist es mittler- weile her, dass die Grundsätze für die EU- Richtlinie definiert wurden. Ab Jänner 2018 werden die neuen Regeln nun auch in Öster- reich gelten. Durch die im Sommer veröf- fentlichte Novelle des Wertpapieraufsichts- gesetzes (WAG 2018) erhofften sich die betroffenen Unternehmen nun Klarheit da- rüber, wie die EU-Richtlinie in Österreich umgesetzt wird. Die wesentlichen Neuerun- gen und welche Marktteilnehmer von diesen betroffen sind, finden sich im Überblick ab Seite 224. Viele Fragen offen Spricht man dieser Tage mit Exper- ten, zeigt sich allerdings, dass viele Fragen weiterhin offen sind und die Branche noch einige Hausaufgaben zu machen hat. „Die meisten schieben die Umsetzung im eigenen Unternehmen, so lange sie können, hinaus, of- fensichtlich in der Hoff- nung, dass ihnen dann schon irgendjemand zur Sei- te stehen wird. Viele wissen offensichtlich noch nicht, was da eigentlich auf sie zukommt“, er- klärt Günther Ritzinger, Geschäftsführer bei der Unternehmensberatung Kapitalmarkt Consult. Ähnliches berichtet auch Andreas Dolezal, Compliance Officer des Wiener Ver- mögensverwalters Schiketanz Capital Advi- sors. Der Unternehmensberater macht sein Know-how in Sachen Mifid II neuerdings auch anderen Unternehmen zugänglich und erklärt: „In den Gesprächen mit kleineren konzessionierten Unternehmen merkt man ganz deutlich, dass diese noch einigen Auf- holbedarf haben, was die Vorbereitung auf Mifid II betrifft.“ Jüngst hat Dolezal daher ge- meinsam mit dem Wiener Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Cornelius Necas das Projekt „Sind Sie mifit?“ gestartet. „Ziel ist es, jene Unternehmen, die noch Hilfe bei der Umset- zung benötigen, während des gesamten Um- stellungsprozesses von Mifid I auf Mifid II zu begleiten“, erklärt Dolezal. Bedarf dürfte es jedenfalls noch genügend geben. So bestätigt auch der Geschäftsführer des WKO-Fachver- bandes der Finanzdienstleister, Philipp H. Bohrn: „Der Branche steht noch ein heißer Herbst bevor, es ist allerdings nicht unmög- lich, sich in der noch vorhandenen Zeit um- fassend auf die Neuerungen vorzubereiten. Ei- nige größere Unternehmen sind auch schon sehr weit mit ihren Vorbereitungen auf Mifid II, andere haben noch einiges vor sich. Bei kleinen Unternehmen, bei denen es im Hin- tergrund keine Riesenstruktur gibt, ist es aber auch verständlich, dass sich diese erst jetzt mit dem Thema auseinandersetzen. Denen fehlt es einfach an Kapazitäten, da beschäftigt man sich mit den Themen halt erst, wenn die- se auch tatsächlich auf dem Tisch liegen.“ Geschäftsmodell Wie stark ein Unternehmen von Mifid II betroffen sein wird, hängt laut Ritzinger vor allem vom jeweiligen Geschäfts- modell ab: „Besonders stark wird es die Haftungsdächer treffen. Hier gibt es etli- che Punkte, die für viel Arbeit sorgen werden. Zum Beispiel werden die Telefonaufzeichnungen eine echte Herausforderung dar- stellen. Hier Leitlinien zu schaffen und diese dann auch zu überwachen wird äußerst schwierig. Aber auch das Thema rund um die Annahme von Vorteilen wird noch für Kopfzerbrechen sorgen. Bei den Fondsgesellschaften wird es hingegen die Zielmarktdefinition sein, die die Branche noch beschäftigen wird.“ Ähnlich sieht dies auch Bohrn, der aber sowohl im Bereich der Produktregulierung als auch bei der Telefonaufzeichnung bereits gute Lösungsansätze erkennen kann. „Wir sehen im Bereich der Zielmarktdefinition durchaus praktikable Lösungen, so arbeiten wir gerade an Musterzielmärkten und Clustern, um die jeweiligen Produktgruppen einfacher zuord- nen zu können.“ Beim Thema Telefonauf- zeichnung sieht Bohrn unterschiedliche Her- angehensweisen: „Von einzelnen kleineren Unternehmen habe ich gehört, dass diese sich ein System zur Aufzeichnung zugelegt haben, die Kosten dafür dürften sich nicht einmal im vierstelligen Bereich bewegen. Größere Un- ternehmen werden wohl eher darauf verzich- ten und eine strikte Regelung einführen. Den Kunden wird gleich anfangs mitgeteilt, dass es etwa keine Annahme und Übermittlung von Aufträgen per Telefon geben wird. Es Höchste Zeit Am 3. Jänner 2018 tritt die 2. EU-Finanzmarkt-Richtlinie, kurz Mifid II, auch in Österreich in Kraft. Die Marktteil- nehmer müssen sich auf einige Neuerungen einstellen. Das neue Wertpapieraufsichtsgesetz setzt die EU-Richtlinie Mifid II in Österreich um. FONDS professionell listet auf, was sich mit Jahreswechsel ändern wird.

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