FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2016

216 www.fondsprofessionell.at | 4/2016 steuer & recht I gewinnfreibetrag Foto: © Fotolia | freshidea D ie Wohnbaubanken haben sich erstaun- lich rasch an das Zusatzgeschäft mit dem Gewinnfreibetrag gewöhnt. Zur Erinnerung: Ab 2007 akzeptierte das Finanz- amt Investmentfonds für die Veranlagung im Rahmen des Gewinnfreibetrags, sofern es sich um Fonds gemäß § 14 Einkommensteuer- gesetz handelte. Sehr zum Leidwesen der heimischen Fondsgesellschaften und auch der Finanzberater wurde diese Möglichkeit mit der Verabschiedung des Abgabenänderungs- gesetzes 2014 wieder abgedreht. Aktuell dürfen neben Wirtschaftsgütern nur noch Wohnbauanleihen steuerwirksam gekauft werden. Für die Vermögensberater war die Umstel- lung auf die Wohnbauanleihe schwierig. Auf der einen Seite waren die Anleihen im Ver- gleich zu den Fonds für den Berater provi- sionsseitig vergleichsweise unattraktiv. Der Beratungsaufwand lohnte sich, gemessen an den Verdienstmöglichkeiten, hier nicht. Auf der anderen Seite waren die Kunden wegen der langen Laufzeit der Anleihen trotz des Steuervorteils, den der Gewinnfreibetrag mit sich bringt, eher zurückhaltend. Walter Larionows, Leiter des B2B-Geschäfts bei der Hello Bank, bestätigt dies: „Die Kunden wur- den durch die lange Laufzeit abgeschreckt.“ Zudem spielen die Papiere innerhalb von Fir- menvermögen ihren zentralen Vorteil gar nicht aus. Die KESt-Befreiung von Wohnbauanlei- hen gilt nur für Privatanleger. Einschränkung nur bis Ende 2016 Die Situation könnte sich ab dem kom- menden Jahr allerdings wieder grundlegend ändern, schließlich wurde die Einschränkung auf Wohnbauanleihen bis zum Ende des Jah- res 2016 befristet. Somit sollte für den Be- reich des Gewinnfreibetrags ab dem Jahr 2017 wieder jene Gesetzeslage gelten, die vor der Verabschiedung des Abgabenänderungs- gesetzes 2014 galt. Fondsanbieter und Beratungsunternehmen, die für das kommende Jahr mit diesem Zu- satzgeschäft rechnen, sollten sich jedoch nicht zu früh freuen. Dem Vernehmen nach versu- chen die Wohnbaubanken derzeit ihren Ein- fluss geltend zu machen, um die aktuelle Re- gelung weiter aufrechtzuerhalten. So ganz kann man ihnen dieses Ansinnen auch nicht verübeln. Nachdem das Zinstief auch bei den Wohnbauanleihen für eine gewisse Flaute sorgt, kommen die Zuflüsse durch den Ge- winnfreibetrag gerade recht. Wie dringend der benötigt wird, lässt ein Blick auf das Ergebnis der s Wohnbaubank vermuten. Als Marktfüh- rerin kann sie in etwa ein Viertel des gesam- ten österreichischen Emissionsvolumens auf sich vereinigen. Während die Bank 2013 und 2014 noch rund 216 beziehungsweise 212,5 Millionen Euro emittieren konnte, brach das Volumen im Vorjahr auf 81,8 Millionen Euro ein. Ohne das Geschäft mit dem Gewinnfrei- betrag wäre das Ergebnis noch deutlich gerin- ger ausgefallen. Mehr als die Hälfte der Emis- sionsleistung (48,7 Mio. Euro) entfiel nämlich auf die KMU s Wohnbauanleihe, die speziell zur Ausnützung des Gewinnfreibetrags auf- gelegt wurde. Kampf hinter den Kulissen Angesichts dieser Zahlen ist es kein Wun- der, dass die Wohnbaubanken das Geschäft mit dem Gewinnfreibetrag nicht kampflos aufgeben werden. Wie aus gut informierten Kreisen zu erfahren ist, haben die sie beim Finanzministerium eine Gesetzesänderung angeregt, derzufolge auch in Zukunft nur noch Wohnbauanleihen zum Erwerb im Rah- men des Gewinnfreibetrags zulässig sein sol- len. Hinter den Kulissen versuchen daher die heimischen Fondsgesellschaften, eine solche Regelung zu verhindern. In die Karten wollen sich die Beteiligten dabei allerdings nicht sehen lassen. Von Seiten der Vereinigung der österreichischen Investmentfondsgesellschaf- ten (VÖIG) bekommt man nur die Auskunft, dass das Thema über die Wirtschaftskammer koordiniert wird und sich die VÖIG dagegen ausgesprochen hat. Etwas konkreter wird man bei der Wirt- schaftskammer, wo der Geschäftsführer des Fachverbandes Finanzdienstleister, Philipp Bohrn, auf Anfrage erklärt: „Das Abgaben- änderungsgesetz ist derzeit wegen anderer Themen in Begutachtung, und natürlich kann es immer sein, dass der Gesetzgeber etwas ändert. Aktuell sieht es im Fall des Gewinn- freibetrags allerdings danach aus, als würde das Gesetz wieder auf die Rechtslage vor Ab dem nächsten Jahr sollen für die Investition des Gewinnfreibetrags wieder Fonds herangezogen werden können, die Wohnbaubanken wollen das verhindern. Kampf um den Gewinnfreibetrag Die Wohnbaubanken haben sich an ihre exklusive Stellung gewöhnt und möchten auch weiterhin, dass nur ihre Anleihen für den Gewinnfreibetrag herangezogen werden können. Die heimischen Fondsanbieter wollen dies verhindern.

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