FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2015

308 www.fondsprofessionell.de | 3/2015 fonds & versicherung I bestandsprovisionen bei fondspolicen Foto: © Dutchscenery | Dreamstime.com; Assekurata H einrich Feldburg hat keine Übersicht mehr – und das liegt ganz gewiss nicht an ihm. Vor über 15 Jahren hat der Österreicher, der seinen richtigen Namen nicht in der Presse lesen möchte, eine Fonds- police des Luxemburger Anbieters Lombard International Assurance abgeschlossen. „Mein Vermögensberater war bei einer Informations- veranstaltung, und so eine Police schien uns eine gute Sache zu sein“, erinnert sich Feld- burg. In der Tat klangen die Bedingungen ver- lockend. Vor allem die „institutionellen Kon- ditionen“, von denen die Rede war, sagten ihm zu. Der Kauf von Fondsanteilen sollte für den Inhaber der Police nur geringe Gebühren verursachen. Alle Kosten sollte er in „Quar- talsbewertungen“ erkennen können. Feldburg investierte eine siebenstellige Summe in die Police und hoffte auf eine gute Entwicklung. Die Erträge wuchsen mit den Jahren stetig. „Die Performance meines Vermögens in der Versicherung wäre aber deutlich besser aus- gefallen, wenn mir Lombard nicht Kosten in Rechnung gestellt hätte, die nie vereinbart worden sind“, sagt Feldburg verärgert. Der Grund: In seinen Depotauszügen, die er nur auf hartnäckiges Nachfragen hin erhalten hat, finden sich Ausgabeaufschläge in ganz unter- schiedlicher Höhe. So kaufte der Versicherer über die Fortis Bank Belgien im Juni 2006 et- wa Anteile des M&G Global Basic Fund für einen Ausgabeaufschlag von 5,4 Prozent. Für den Kauf des Fidelity Indonesia Fund wurden sage und schreibe 11,54 Prozent fällig. Beim Erwerb von Anteilen eines Fonds aus dem Hause C-Quadrat verrechnete Fortis Belgien, seit 2009 Teil der französischen BNP Paribas, einen Ausgabeaufschlag von fünf Prozent. Dies schlug sich in Kosten in fünfstelliger Hö- he für Feldburg nieder. „Das wäre überhaupt nicht herausgekommen, wenn ich die Konto- auszüge nicht eingefordert und kontrolliert hätte“, sagt er. Plötzlich Private-Banking-Kunde „Das sind nur einige Beispiele für Transak- tionsgebühren, die Lombard mir berechnet hat, obwohl es bei Vertragsabschluss ganz an- ders vereinbart wurde“, berichtet der erzürnte Policeninhaber. Als Erklärung gibt der Versi- cherer schriftlich mehrere – nicht besonders schlüssige – Gründe an: Der Konzern habe Feldburg als „Private-Banking-Kunden“ ein- gestuft, nachdem dieser sich 2014 von seinem Berater getrennt hatte. Damit könnten ihm die ursprünglich zugesagten „institutionellen Kon- ditionen“ nicht mehr gewährt werden. Nach der Fusion mit der BNP Paribas habe die Fortis Bank „über einen Zeitraum von zwölf Jahren seit 2002 auch die Gebühren an die aktuelle Marktsituation angepasst“. Für Lombard bestehe keine Pflicht, die Versiche- rungsnehmer auf die Gebührenanpassung der Depotbank zu informieren. Deren Transak- tionskosten würden auch „nicht spezifiziert“. Sein Konto darf Feldburg nicht einsehen. Weshalb das so geregelt ist, will Lombard nicht erklären. Der Versicherer verweist auf die geltende Rechtslage. „So habe ich doch überhaupt keinen Durchblick“, sagt der Anle- ger. „Das geht nicht!“ Klare Vorschriften fehlen Leider geht das schon. „Der geschilderte Fall ist natürlich extrem“, sagt Reiner Will, Geschäftsführer der Ratingagentur Assekurata aus Köln. Das liege daran, dass die Police nach Luxemburger Recht abgeschlossen wurde und der Vertragsabschluss schon Jahre zurückliegt. In der Zwischenzeit hat sich die Rechtslage für Versicherungsnehmer verbes- sert. Ausgabeaufschläge von über elf Prozent sind absolut unüblich. „Aber auch in Deutsch- land gibt es keine eindeutigen Regelungen dazu, ob und wie Versicherer Provisionen aus- weisen müssen, die sie für die Vermittlung von Fonds erhalten“, erklärt Will. Anders als bei Banken sind hier weder ge- setzliche Vorschriften definiert, noch hat der Bundesgerichtshof (BGH) Entscheidungen zu diesem Thema getroffen. Allerdings gehen Versicherungsexperten davon aus, dass ein BGH-Urteil, das Geldinstituten vorschreibt, sämtliche Bestandsprovisionen offenzulegen, eine gewisse Ausstrahlkraft auf die Asseku- ranz haben dürfte. Auch die Versicherer selbst scheinen das zu befürchten. Daher bemühen sich einige Konzerne um Transparenz. „Wenn man über das Thema Provisionen bei Fondspolicen spricht, sollte man erst ein- mal klarstellen, dass es um Bestandsprovisio- nen und nicht um Ausgabeaufschläge geht“, Bei Fondspolicen weisen viele Anbieter die Bestandsprovisionen nicht aus. Das macht die Versicherungen völlig intransparent – für Kunden wie für Makler. Überhaupt kein Durchblick Unklare Sicht, nichts zu erkennen: Viele Versicherer erlauben Kunden mit Fondspolicen nicht einmal einen Blick auf das Depot. Rechtlich sind sie dazu auch nicht verpflichtet. Doch inzwischen setzen einige Anbieter auf Transparenz.

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