FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2015

MIG FONDS Zweiter Exit 2015 Die direkt investierenden Venture-Capital- Fonds der MIG AG haben sich von einem Investment getrennt. Die MIG Fonds 2, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 haben ihre Anteile an der deutschen Sunhill Technologies GmbH verkauft. „Über die Erlösanteile der einzel- nen MIG-Fonds aus der Transaktion wer- den die Anleger im Rahmen des nächsten Umlaufverfahrens informiert. Über den Kaufpreis wurde Stillschwiegen verein- bart“, teilte die MIG Verwaltungs AG mit. Sunhill Technologies entwickelt nach eige- nen Angaben seit dem Jahr 2001 in Zusam- menarbeit mit Mobilfunkunternehmen Lö- sungen zum registrierungsfreien Bezahlen per Mobiltelefon. Das deutsche Unterneh- men wurde im Jahr 2007 gegründet. Im Frühjahr hatte MIG den Exit bei der Betei- ligung an dem biopharmazeutischen Un- ternehmen Suppremol gemeldet. www.mig-fonds.at IMMOBILIENMARKT Neuer Rekord bei Transaktionen Im ersten Halbjahr 2015 haben die Immo- bilientransaktionen in Österreich ein neues Rekordniveau erreicht. Die Grundbuchäm- ter haben nach Angaben des Maklernetz- werks Remax mit Bezug auf Daten von Immounited rund 54.000 Verkäufe regis- triert. Dabei wurden 10,8 Milliarden Euro bewegt. „Die Anzahl der Käufe und Ver- käufe ist im ersten Halbjahr quasi explo- diert. Wir steuern 2015 auf ein neues Re- kordjahr mit erstmals über 100.000 Immo- bilientransaktionen zu“, berichtete Remax- Geschäftsführer Bernhard Reikersdorfer. Am häufigsten wurden Eigentumswoh- nungen verkauft, nämlich insgesamt 21.500 Einheiten mit einem Gesamtwert von 4,13 Milliarden Euro. Außerdem be- kamen 5.300 Einfamilienhäuser um 1,2 Milliarden Euro neue Eigentümer. www.remax.at RWB Einsatz verdoppelt Der Global Market Fonds International III hat im ersten Halbjahr nach Angaben des Fondsmanagers RWB 27 Millionen Euro aus seinen Beteiligungen erhalten. Der Ge- winn beträgt nach Abzug der Investitionen rund 14 Millionen Euro. Das bedeutet, dass der Einsatz beinahe verdoppelt wur- de. Da die Rückflüsse thesauriert werden, erhalten die deutschen und österreichi- schen Anleger noch keine Auszahlungen aus diesem Fonds. Anders ist das beim Global Market Fonds Secondary II und beim Special Market Fonds China I, für die die RWB vor Kurzem Auszahlungen von jeweils rund zehn Prozent angekün- digt hat. www.rwb-austria.at MPC CAPITAL VKI gewinnt Treuhänderklage Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist mit seiner Klage gegen die Treuhhandgesellschaft des Fondsinitiators MPC Capital in erster Instanz durchge- kommen. Das Handelsgericht Wien ent- schied Anfang September, dass 14 vom VKI beanstandete Klauseln im Treuhand- vertrag zwischen der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft und den Anlegern gesetzwidrig sind. Der Verein glaubt nun, dass Forderungen an die Anleger der not- leidenden Fonds, erhaltene Auszahlungen an die Fondsgesellschaften zu refundieren, erheblich schwieriger durchzusetzen sind. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräf- tig. MPC Capital, die Muttergesellschaft der TVP Treuhand- und Verwaltungsge- sellschaft, hat Berufung angekündigt. „MPC Capital und TVP haben dazu nach wie vor eine andere Rechtsmeinung“, heißt es in der MPC-Stellungnahme zur VKI- Aussendung. Das Emissionshaus betonte, dass Rückforderungen von Auszahlungen auf den geltenden Gesetzen in Deutschland und Österreich basierten. Außerdem seien die finanzierenden Banken und nicht TVP die Betreiber der Rückforderungen. „Die TVP ist hier lediglich Mittler zwischen den Banken und den Anlegern. Daher würde ein Urteil zugunsten des VKI nichts am Be- stand der Forderung der Banken gegenüber Anlegern ändern“, meint MPC. www.mpc-capital.at 34 www.fondsprofessionell.at | 3/2015 RWB-Vertriebsdirektorin Mag. Birgit Schmolmüller kann sich freuen: Der Global Market Fonds Int. III hat 27 Millionen Euro aus seinen Beteiligungen erhalten. news & products I sachwer te Foto: © DieFotografen VKI zerrt Berater wegen „irreführender Werbung“ vor Gericht Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen steirischen Vermögensberater wegen dessen „irreführender Werbung“ für geschlossene Fonds ver- klagt und beim Landesgericht Leoben recht bekommen. Der Berater bewarb im September 2014 in einem Werbemailing die Private-Equity-Dachfonds von RWB. Darin heißt es: „Sehr gute Erträge und größt- mögliche Sicherheit erreicht man durch eine breite Streuung in mehr als eintausend Firmen weltweit.“ Das Rundschreiben ging an rund 170 Kunden des Be- raters. Dieser beteuert, dass die E-Mail-Aussendung zu keinem Geschäftsabschluss geführt hat. Demzu- folge habe die Werbung keinen Schaden angerichtet. Er sei von seinem früheren Kunden wegen einer Auseinandersetzung in einer anderen Sache „ange- schwärzt“ worden, glaubt der Berater. Risiko- und Quellenangaben fehlen In der Aussendung fehlten dezidierte Hinweise auf die Risiken der beworbenen Kapitalanlage. Außerdem ist die inhaltlich richtige Erklärung, dass durch eine sehr breite Streuung des Investitionskapitals die Sicherheit des Investments überdurchschnittlich hoch ist, nicht erläutert. Der Berater bezieht sich ohne Quellenan- gabe auf den Fondsprospekt, in dem RWB mit Bezug auf namentlich genannte Fachliteratur auf die „höhere Anlagesicherheit durch Streuung“ hinweist. Bei Dachfonds liege das Totalverlustrisiko bei null und das Teilverlustrisiko bei einem Prozent. Der VKI brachte in der Klage zudem vor, dass in der Werbung der Hinweis auf die eventuelle Rückforderbarkeit von Ausschüttungen fehle. Dass dieses Risiko schlagend wird, ist bei Private-Equity-Dachfonds extrem un- wahrscheinlich. Gericht sieht „beachtliche Täuschung“ In seiner strengen Beurteilung kam der Richter zu dem Schluss, dass die Angaben im Newsletter irre- führend waren. Außerdem stelle der Newsletter ohne Risikohinweise eine „beachtliche Täuschung“ dar. Das Urteil (Az. 7 Cg 148/14 i) ist nicht rechtskräftig.

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