FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2015
217 www.fondsprofessionell.at | 3/2015 sollen vom neuen European Fund for Strate- gic Investments (EFSI), der von EU-Institu- tionen mit 21 Milliarden Euro ausgestattet wird, unterstützt werden. Aus den Eingangs- sätzen der Verordnung wird deutlich, dass das Thema bei Investoren nicht besonders populär ist: „ELTIFs stellen Finanzierungsmittel dau- erhafter Natur für verschiedenste Infrastruk- turprojekte, nicht börsennotierte Unternehmen oder börsennotierte kleine und mittlere Un- ternehmen (…) bereit, welche Eigenkapitalin- strumente oder Schuldtitel auflegen, für die es keinen leicht zu identifizierenden Abnehmer gibt.“ Das hört sich nicht gerade nach Invest- ments an, bei denen die Geldgeber Schlange stehen. Entsprechend verhalten sind die Er- wartungen der potenziellen Anbieter. In Öster- reich war bei Redaktionsschluss laut KPMG erst ein ELTIF registriert, in Deutschland gab es noch keine Produkte. Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (BSI) in Berlin ist grundsätzlich positiv eingestellt, sieht aber Verbesserungsbedarf. „Um die Attraktivität von ELTIFs noch zu steigern, braucht es einen echten Mehrwert für die Investoren. Dass die- ser fehlt, hat die Europäische Kommission im Rahmen der Kapitalmarktunion bereits er- kannt. Professionelle Investoren wie Versiche- rungen brauchen Anpassungen bei den Solva- bilitätsanforderungen“, fordert BSI-Hauptge- schäftsführer Eric Romba. Außerdem müsse über steuerliche Anreize nachgedacht werden. Diese können nur auf nationaler Ebene ge- schaffen werden, weil es kein EU-Steuerrecht gibt. Abgesehen davon hofft die Fondsbran- che noch auf die eine oder andere Verbesse- rung durch die geplante Kapitalmarktunion. Sonderregeln für Privatanleger Die ansprechbare Investorenschaft wurde vom Gesetzgeber sehr breit gefasst, und der Vertrieb an Privatanleger ist in der Verordnung explizit vorgesehen. Dabei ist der Anleger- schutzgedanke, wenn man sich die Vorgaben an das Produkt ansieht, doch recht hoch. „Es gab lange Diskussionen darüber, ob das Vehi- kel für Privatanleger geeignet ist, weil man die Anteile eines ELTIFs nicht täglich zurück- geben kann“, erklärt Thommes. Generell gilt: ELTIFs müssen eine feste Laufzeit haben – voraussichtlich wird sie oft mindestens zehn Jahre betragen –, und Anle- ger können sich nicht vorzeitig von ihrem In- vestment trennen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Nach frühestens fünf Jahren können ELTIFs ihren Anlegern eine Rücknahme der Anteile ermöglichen, wenn dies in den Vertragsbedin- gungen vorgesehen ist. Dabei muss der ELTIF-Anbieter über ausreichend Liquidität verfügen, ein professionelles Liquiditätsma- nagement nachweisen und eine faire Behand- lung aller rückgabewilligen Anleger gewähr- leisten. Beträgt die Laufzeit des ELTIFs mehr als zehn Jahre, ist außerdem ein schriftlicher Hinweis vorgeschrieben: „Möglicherweise nicht geeignet für Privatanleger.“ Thommes: „Dass die Anteile langfristig gehalten werden müssen, erfordert ein entsprechendes Ver- ständnis bei Anlegern und ihren Beratern.“ Wegen der langfristigen Laufzeit und des eingeschränkten Rückgaberechts sollen die Fondsanteile nach dem Willen der EU auf dem Zweitmarkt (geregelter Markt oder multi- laterales Handelssystem) handelbar sein. Das dürfte die Branche nicht abschrecken, funk- tioniert aber nur bei ausreichender Liquidität und Nachfrage bei Käufern und Verkäufern. Hohe Mindestanlage So sehr der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, auch das Kapital von Privatanlegern bewegen will, so wenig geeignet sind die Rahmenbedingungen für den Fondsvertrieb. Denn die Anforderun- gen sind sehr hoch, weswegen die Kunden- gruppe, die in Frage kommt, sehr klein und durch den Vertrieb schwierig anzusprechen sein wird. Die Mindestanlagesumme in ELTIFs beträgt zwar „nur“ 10.000 Euro, wo- bei dieser Betrag auf fünf Fonds verteilt wer- den kann. Allerdings dürfen die Privatanleger mit einem liquiden und unbelasteten Vermö- gen von weniger als 500.000 Euro nicht mehr als zehn Prozent davon in ELTIFs investieren. Dass das so ist, dafür hat entweder der Fonds- verwalter oder der Vertrieb zu sorgen. In der EU-Verordnung steht außerdem, dass der EL- TIF-Verwalter die Eignung des Kleinanlegers für dieses Produkt überprüfen muss, in dem er auch Informationen über die „Kenntnisse und Erfahrung in Bezug auf für den ELTIF relevante Investitionen“ einholen muss. Diese Hürden ärgern Birgit Schmolmüller, die österreichische Vertriebsdirektorin des Fondsanbieters RWB. Der deutsche Initiator legt Private-Equity-Dachfonds auf, die in Österreich wegen des AIFM-Gesetzes nicht mehr an Kleinanleger, sondern nur ab einer Mindestinvestitionssumme von 100.000 Euro verkauft werden dürfen. Deshalb wären EL- TIFs für RWB grundsätzlich ein Produkt, mit dem die Privatkunden wieder angesprochen werden können. Aber Schmolmüller gefällt noch etwas nicht: „Die Vorgaben zur Fonds- konzeption sind sehr bürokratisch und passen überhaupt nicht für unsere Private-Equity- Dachfonds, obwohl sie mit dem Ziel der Pri- vatkundentauglichkeit ,erfunden‘ wurden.“ Der Vertrieb an Privatanleger ist nach An- sicht des deutschen Fondsverbandes BVI mit Haftungsrisiken verbunden. Insbesondere sei unklar, wie die Verantwortung für die korrekte Information über den Portfoliowert des Anle- gers zivilrechtlich zu bewerten sei, so der Branchenverband. Dem BVI wäre es am liebsten, wenn der Anleger selbst dafür zu sorgen hat, dass die Informationen über sein Finanzportfolio und seine Investments in ELTIFs korrekt sind. ELTIFs als Exportschlager? Luxemburgs Investmentbranche, die in der weltweiten Vermarktung von OGAW-Fonds sehr erfolgreich ist, hofft, ebenso mit ELTIFs zu reüssieren. Eines Tages sollen ELTIFs als reguliertes Vehikel für Langfristanlagen so attraktiv sein, dass sie auch im außereuro- päischen Ausland, insbesondere in Asien, ver- trieben werden können. Frank Dornseifer, Ge- schäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments, ist noch skeptisch: „Mit OGAWs ist das gelungen, aber erst nach einer gewissen Anlaufzeit. Ich gehe nicht davon aus, dass die neue Marke ELTIF sofort auf der ganzen Welt nachgefragt wird – aber nach einer gewissen Anlaufzeit mag das gelingen.“ ANKE DEMBOWSKI, ALEXANDER ENDLWEBER | FP Camille Thommes, Alfi: „Bislang hatten Privatanleger keinen sinnvollen Zugang zu Infrastrukturinvestments.“
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