FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2015
216 www.fondsprofessionell.at | 3/2015 steuer & recht I eltif Foto: © Leif Ingvarsson | Dreamstime.com, Alfi S o etwas passiert selten: Demnächst wird es mit dem European Long-Term Investment Fund (ELTIF) eine neue Fondsgattung geben. Die ersten Langfrist- fonds können theoretisch sogar noch dieses Jahr an den Start gehen, weil die entsprechen- de EU-Verordnung im Dezember in Kraft tritt. Ob es tatsächlich so schnell geht, ist allerdings fraglich. Denn obwohl der Rahmen für das neue Anlagevehikel gesteckt ist, sind wichtige Details noch offen. Was dürfen sich Anleger und Berater von ELTIFs nun erwarten? ELTIFs sind, anders als die meisten ande- ren hierzulande vertriebenen Investmentfonds, keine „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW), sondern eine Son- derform der geschlossenen alternativen Invest- mentfonds (AIF). Wie schon der Name verrät, sollen die Fonds langfristig in Substanzwerte investieren und ihren Anlegern damit regel- mäßige Ausschüttungen bescheren. Wer sich dem regulatorischen Regime unterwirft, be- kommt einen EU-Pass, mit dem der Fonds europaweit angeboten werden darf. Im Ge- gensatz zur AIFM-Richtlinie, die Fondsmana- ger reguliert, regelt die ELTIF-Verordnung das Produkt. Mindestens 70 Prozent müssen lang- fristig investiert werden. Das erlaubte Anla- gespektrum ist breit, es reicht von Private Equity und Infrastrukturin- vestments über bestimmte Immobi- lien, Beteiligungen, börsennotierte Kleinunternehmen und Schuldver- schreibungen bis hin zu Anteilen an anderen ELTIFs. Auch die erst kürz- lich eingeführten Fondsvehikel für Risikokapital (EuVECAs) und so- ziales Unternehmertum (EuSEFs) zählen zu den möglichen Assets. Um eine breite Streuung zu ge- währleisten und Klumpenrisiken zu vermeiden, dürfen höchstens zehn Prozent – in Ausnahmefällen 20 Prozent – des ELTIF-Vermögens in einen einzelnen Wert angelegt wer- den. Strenge Vorgaben macht die EU beim Einsatz von Krediten. EL- TIFs dürfen nur bis zu 30 Prozent Fremdkapital aufnehmen. Für Pri- vatanleger ist die Begrenzung aus Risikoaspekten gut. Für institutio- nelle Investoren, die Renditen gern mit mehr Fremdkapitaleinsatz he- beln, könnte das zu wenig sein. Ca- mille Thommes, Generaldirektor des Luxemburger Fondsverbandes Alfi, bestätigt das: „Die Branche hätte sich die Möglichkeit für ein höheres Leverage gewünscht“, sagt er. Positiv bewertet er, dass Privatanleger nun einen Zu- gang zu Infrastrukturinvestments hätten, der ihnen trotz großen Bedarfs bei der Altersvor- sorge gefehlt habe. Kein Wunschkind Um ein Wunschkind der Fondsbranche handelt es sich bei ELTIFs nicht, sondern eher um einen Wunschgedanken der Politiker. An- gesichts der leeren Kassen in den Staaten und Kommunen sind die Mittel auch für dringend notwendige Investitionen beispielsweise in die Verkehrs- und Energieinfrastruktur und in die soziale Infrastruktur (Stichwort Wohnbau) knapp oder gar nicht mehr vorhanden. Deshalb hat das neue Fondsvehikel einen festen Platz im „Juncker-Plan“, der in der EU ein 315 Milliarden Euro schweres Investi- tionsprogramm anschieben soll. Die ELTIFs Die EU hat den Rahmen für die neuen Infrastrukturfonds ELTIFs gesteckt. Ab Dezember können erste Produkte aufgelegt werden – auch für Privatanleger. Für Investoren mit viel Zeit ELTIFs auf einen Blick • ELTIFs sind geschlossene alternative Invest- mentfonds (AIF) • Mindestens zu 70 Prozent in langfristige Assets investiert • Maximal 30 Prozent Fremdkapital • Vermutlich zehn Jahre Mindestlaufzeit (mit Öffnungsklauseln) • Risikostreuung: Eine Position darf maximal zehn Prozent ausmachen (Ausnahme: größere Positionen dürfen in Summe 40 Prozent des Fondsvermögens nicht überschreiten) Hätte es vor 20 Jahren schon ELTIFs gegeben, wäre die zur Jahrtausendwende eröffnete Öresundbrücke, die Kopenhagen mit Malmö verbindet, vielleicht mit Geld aus einem solchen Fonds gebaut worden.
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