FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2015

163 www.fondsprofessionell.at | 3/2015 nach deren Umbenennung mit der ARICON- SEC Investment GmbH (ab 2008), die 2009 ein weiteres Mal, diesmal in CONTECTUM Investment-Consulting GmbH, umbenannt wurde. Die Konzession dieses Haftungsdachs erlosch laut FMA-Unternehmensdatenbank am 30. 11. 2010. Die Verträge mit den Bera- tern wurden Mitte November aufgelöst, in weiterer Folge schlossen sie ihr Neugeschäft unter dem zweiten Haftungsdach der Gruppe, der ARICONSULT Financial Provider GmbH, ab. Verkauf Wenige Monate nach der Zurücklegung der Konzession im Herbst 2010 trennte sich die ARI- CONSULT Holding AG im April 2011 von ihren Anteilen an der CONTEC- TUM Investment-Consul- ting GmbH. Käuferin war im ersten Schritt die ARI- CON Holding GmbH. Die- se wiederum verkaufte sie wenige Wochen später an die Grazer PR-Beraterin Karen Ma- ria Kainz. Im Anschluss wurde die CON- TECTUM Investment-Consulting GmbH in KK Marketing GmbH unbenannt und der Unternehmensgegenstand geändert. Aus der Wertpapierfirma wurde ein Unternehmen, das sich mit der „Planung, Durchführung und Überwachung von Organisations- und Ver- anstaltungsmarketing“ beschäftigen wollte. Kainz ist auch Inhaberin der PR-Agentur „Mag. Karen Maria Kainz“ mit Firmensitz in der Humboldtstraße in Graz. Dieses Unter- nehmen ist nicht im Firmenbuch gelistet, hat keine Internetpräsenz, und in der Datenbank des KSV findet man den Hinweis, dass von ihm keine Telefonnummer bekannt ist. Nach dem Kauf entwickelte sich das Geschäft der KK Marketing GmbH negativ, obwohl man im ersten – vorläufigen – Jahres- abschluss für 2011 noch lesen konnte, dass trotz eines Bilanzverlustes von 782.119 Euro keine Überschuldung vorliege. Auf Basis der aktuellen Planung sei mit jährlichen positiven Ergebnissen und positiven Cashflows zu rech- nen, sodass daraus die bisher angelaufenen kumulierten Verluste reduziert werden könn- ten. Im zweiten – geänderten – Jahresabschluss für das Jahr 2011, er wurde 2013 vom Insol- venzverwalter erstellt, steht, dass das Landes- und Handelsgericht Graz Ende Mai 2013 das Konkursverfahren eröffnet hat. Die in der vor- läufigen Bilanz geäußerte optimistische Ein- schätzung spiegelt sich hier nicht wider. Der Insolvenzverwalter schreibt: „Die operative Geschäftstätigkeit wurde bereits vor der In- solvenzeröffnung (Bescheid der Finanzmarkt- aufsicht vom 30. November 2010 über die Zu- rücklegung der Konzession zu Erbringung von Wertpapierdienstleistungen) eingestellt. (...) Eine Korrektur durch die Masseverwal- tung ist aus Gründen der zwingenden Anpas- sung von Vermögensgegenständen an realisti- sche Wertansätze sowie der Notwendigkeit zur Erfassung von Verpflichtungen erforderlich.“ Dem früheren Anteilseigner der CONTEC- TUM Investment-Consulting GmbH ist es so- mit gelungen, einen Abnehmer für ein Unter- nehmen zu finden, der sich weder vomWeg- fall des Geschäftsgegenstands noch von den vorhandenen Verlusten und auch nicht von möglicherweise drohenden Haftungen aus den in früheren Jahren abgewickelten Wertpapier- geschäften abschrecken ließ. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Schreiben des Alpenländischen Kredito- renverbandes an die Kanzlei Neumayer, Wal- ter & Haslinger. Der AKV-Jurist Stefan Graf teilt den Anwälten mit,  „ … beim schuldneri- schen Unternehmen handelte es sich um eine Wertpapierfirma, welche Dienstleistungen je- doch nicht selbst, sondern stets über Kooperations- partner abwickelte. Infolge der globalen Finanzkrise war auch das schuldneri- sche Unternehmen mit ei- ner Vielzahl von Schaden- ersatzansprüchen konfron- tiert, sodass es in zeitlicher Nähe zur Insolvenzeröffnung zu Ausgliede- rungen bzw. Umstrukturierungen und Ver- rechnung auf Grund einer Entscheidung der Konzernleitung gekommen ist, weiters wurde der Unternehmensgegenstand mehr oder we- niger auf die Abwehr der geltend gemachten Haftungsansprüche eingeschränkt.“ Konkurs aufgehoben Der Alpenländische Kreditorenverband er- wirkte in Zusammenarbeit mit anderen Gläu- bigervertretern mithilfe einer Klagsandrohung, dass es zugunsten der KK Marketing GmbH zu einer Nachzahlung kam, wovon nach Ab- zug aller Kosten 328.000 Euro übrig blieben. Den Gläubigern bescherte das eine Quote von 30,7 Prozent. Wer diese Zahlung geleistet hat, dürfen die Gläubigervertreter nicht bekannt geben. Der Konkurs der KK Marketing GmbH wurde aufgehoben. Ariconsult-Chef Werner Barwig verwehrt sich in einem E- Mail-Verkehr mit FONDS professionell zu dem Thema im Juli 2015 dagegen, dass sein Unternehmen mit dem Fall in Zusammen- hang gebracht wird, er schreibt: „Das Haf- tungsdach ist nicht in Konkurs gegangen! Noch dazu gab es seit 4,5 Jahren einen ganz anderen Eigentümer!“ Betroffene Berater müssen jetzt hoffen, dass die Anwälte der Vermögensschadenhaft- pflichtversicherung ebenso geschickt agieren wie die Juristen des Kreditorenverbandes. GeRHARD FüHRInG | FP Sonderausgabe „Haftungsdach – ein sehr komplexes Gebilde“ Für die Grazer Ariconsult-Gruppe sind der Regressversuch der Meinl Bank bei früheren und heutigen Vertriebspart- nern sowie der Konkurs eines ehemaligen Konzernunter- nehmens unerfreulich. Weil sich die Bank zu diesem Schritt entschlossen hat, wurde auch jenen Betroffenen, denen das bisher nicht bekannt war, klar, dass die Haf- tungen aus den MEL-Verkäufen in einem Unternehmen gelandet sind, das heute nicht mehr existiert. Offenbar um Irritationen bei Vertriebspartnern zu vermeiden, wurde Anfang September eine Sonderausgabe der Firmenpu- blikation „Financial Provider“ produziert, die sich nur dem Thema „Haftungsdach“ widmete. Herausgeber Werner Barwig befürchtet, dass das Konzept des Haftungsdachs nicht verstanden wird: „Natürlich haben Anwälte, Journa- listen, Repräsentanten von Fondsgesellschaften oder Ban- ker ein sehr profundes Wissen, aber nur wenige können das sehr komplexe Gebilde eines Haftungsdachs mit all seinen Facetten, eingebettet zwischen unabhängigen Be- ratern und Kunden, auf Basis ihres Geschäftszugangs zur Gänze durchblicken.“ Der Tenor der Publikation besteht aus dem Hinweis, dass die Partner für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Rechtsanwalt Christian Wolf schreibt: „Im Klartext: Der Sorgfaltsmaßstab des Anlage- bzw. Vermögensberaters ist kein geringerer, nur weil er sich dazu entschlossen hat, nicht im eigenen Namen auf- zutreten, sondern als Erfüllungsgehilfe für ein sogenanntes Haftungsdach – sprich einen Rechtsträger iSd § 15 WAG 2007.“ Von Ariconsult Fondsmarketing GmbH zur KK Marketing GmbH Zeitraum unternehmen WAG-Konzession 2001–2/2008 ARIConsult Fonds-marketing GmbH Ja 2/2008–7/2009 ARIConseC Investment GmbH (umbenannt 26. 2. 2008) Ja 7/2009–5/2011 ConteCtum Investment-Consulting GmbH (umbenannt 23. 7. 2009) Ja, bis 11/2010 ab 5/2011 KK marketing GmbH (umbenannt 31. 5. 2011) nein Quelle: Firmenbuch

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