FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2015
141 www.fondsprofessionell.at | 3/2015 sind Motor und Akku nicht zu sehen. Das hat die Crowd offenbar beeindruckt. „Die Frey- geist-Kampagne war eine der erfolgreichsten für ein österreichisches Start-up auf Compa- nisto“, resümiert Zwinge. Nicht alle gehen so ein hohes Tempo wie die umsatzstärksten Plattformen. Bei Regional Funding beispielsweise wurde erst ein Projekt erfolgreich finanziert. Wolfgang Pröglhof, Geschäftsführer der im Herbst 2013 gegrün- deten Plattform, begründet das mit der bisher fehlenden Rechtssicherheit. Sein Portal will niederösterreichischen Unternehmen kosten- günstig Kapital beschaffen. Mit dem neuen Crowdfunding-Gesetz im Rücken will Prögl- hof durchstarten. „Wir haben Projekte in un- terschiedlichen Stadien in der Pipeline und sind mit der Entwicklung eines Vertriebskon- zepts weit fortgeschritten“, erklärt er auf Nachfrage. Reinhard Willfort, Gründer der Plattform 1000x1000, verfolgt nicht in erster Linie ein Umsatzziel. Sein primäres Anliegen besteht darin, dass in Österreich eine Innovations- kultur entsteht, die schließlich auch von der Crowdszene gefördert wird. Dabei geht es nicht nur um Geld. „Wir gehen in Richtung Crowdbusiness. Berater und Investoren sollen sich langfristig und persönlich einbringen“, so Willfort. Er meint damit beispielsweise die unternehmerische Beratung von innovativen Projekten vor und nach einer Finanzierung über eine Crowdplattform. So sollen Ideen positioniert und weiterentwickelt werden. Aus Sicht der Anleger heißt das: „Die Beratung und Betreuung schließen an das Investment an, damit innovative Produkte und Dienstlei- stungen auf dem Markt positioniert und vor- angetrieben werden.“ Deshalb sieht Willfort die Rolle des Finanzdienstleisters nicht auf die Investorenakquisition beschränkt. Berater kommen ins Spiel Vermögensberater und Finanzmakler kön- nen sich bei der Entwicklung und Umsetzung eines ganzheitlichen Finanzierungsplans ein- bringen. Businesspläne, die gut aufbereitet sind, haben es in der Regel leichter bei der Geldbeschaffung. Das gilt auch für Folge- investitionen, die Start-ups sehr häufig schon nach kurzer Zeit benötigen. Das erklärt auch, warum Willfort zwar ein Vergütungsmodell für Berater hat, die mit Projekten zu ihm kom- men, für die Investorenakquisition durch Finanzdienstleister existiert jedoch noch kein festes Vergütungskonzept. „Solche Koopera- tionen bestehen bis jetzt nicht. Wir haben sie auch nicht gesucht“, sagt Willfort, der sich aber auf Nachfrage aufgeschlossen zeigt. Letztlich ist er hinsichtlich der Zusammen- arbeit mit Finanzdienstleistern für den exter- nen Vertrieb des Crowdinvestings doch sehr viel zögerlicher als seine Kollegen bei Conda und Green Rocket. Deutschmann will in Kür- ze eine Partnerschaft präsentieren, mit der der „Offline“-Vertrieb von Green Rocket erstmals strukturiert ist. Bei Redaktionsschluss war der Vertrag jedoch noch nicht unterschrieben. Al- ler Anfang ist schwer, das weiß auch Conda- Geschäftsführer Paul Pöltner. Er ist überzeugt: „Durch das neue Gesetz hat Crowdfunding bei den Finanzdienstleistern an Relevanz ge- wonnen.“ Einige Vermögensberater würden eine Zusammenarbeit gerade prüfen, Ergeb- nisse konnte Pöltner noch nicht vermelden. Für einzelne Projekte soll der Vertrieb sogar die klassischen „Offline“-Zeichnungsunter- lagen erhalten. ALEXANDER ENDLWEBER | FP Das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) Im Mai 2015 hat der Ministerrat der österreichischen Bun- desregierung das neue Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) verabschiedet. Es passierte im Juli National- und Bundesrat und wurde schließlich im August im Bundes- gesetzblatt veröffentlicht. Das seit 1. September geltende Gesetz ist im Rechtsinformationssystem des Bundeskanz- leramtes kostenlos abrufbar. Internet: www.ris.bka.gv.at Kernelement des Crowdfunding-Gesetzes ist, dass die Emittenten für ihre Investmentangebote so lange keinen Prospekt auflegen müssen, so lange sie nicht mehr als 1,5 Millionen Euro über alternative Finanzinstrumente eingesammelt haben. Für eine Emission genügt die Ver- öffentlichung eines Informationsblatts , das nach einer Verordnung des Wirtschaftsministeriums erstellt und von einem Kontrollor positiv geprüft ist. Für Emissionen, die das über sieben Jahre akquirierte Investorenkapital von fünf Millionen Euro übersteigen lassen, muss das ka- pitalsuchende Unternehmen einen vollständigen Pro- spekt nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG) erstellen. Wenn die Emissionen innerhalb von zwölf Monaten zwar die Schwelle von 1,5 Millionen Euro überschreiten, aber unter der Grenze von fünf Millionen Euro bleiben, gilt für neue Beteiligungsangebote eine vereinfachte Pro- spektpflicht. Dafür gibt es im Kapitalmarktgesetz ein „Schema F“ für den vereinfachten Prospekt. Privatanleger dürfen bei diesem Emittenten aber nur maximal 5.000 Euro innerhalb von 12 Monaten investieren. Wenn er die Zahlen offenlegt, kann der Investor das Doppelte seines monatlichen Nettoeinkom- mens oder maximal zehn Prozent seines Finanzanlage- vermögens in alternativen Finanzierungsinstrumenten an- legen. Für professionelle Anleger und juristische Personen gilt diese Grenze nicht. Die Betreiber der Crowdinvesting-Plattformen müssen über eine Gewerbeberechtigung für die Unterneh- mens- oder Vermögensberatung oder über eine Konzession als Wertpapierdienstleistungsunter- nehmen verfügen. Sie sind in rechtlicher Hinsicht nur Vermittler und keine Berater. Die Plattformbetreiber dürfen nicht als Emittenten auftreten und sich an den beworbenen Investments nur geringfügig beteiligen. Aktuelle Crowdinvestments im Überblick Plattform Produkt Typ Mindestinvestment Volumen Laufzeit 1000x1000 Simon – Das Minikraftwerk * 567 Euro 56.7000 Euro – 1000x1000 Schneeerlebniswelt 2.0 G 100 Euro 40.000 Euro mind. 7 Jahre Conda Wemove Runningstores ND 100 Euro 150.000 Euro 10 Jahre Conda Philip Peit Handvenen-Scan ND 100 Euro 150.000 Euro 10 Jahre Conda Naturalism in Vorbereitung 150.000 Euro n.a. Green Rocket Omi’s Apfelstrudel G 250 Euro 250.000 Euro 10 Jahre Green Rocket Matratzen Manufaktur G 250 Euro 249.900 Euro 10 Jahre Green Rocket AB&CD Innovations G 250 Euro 249.900 Euro 10 Jahre Home Rocket Brauquartier Graz Puntigam Bauteil 1 ND 250 Euro 1.500.000 Euro 3 Jahre Home Rocket Donaufelder Straße 221, Wien ND 250 Euro 750.000 Euro 18 Monate Home Rocket Projekt in Berlin in Vorbereitung Das Ertrag Reich Stella di Mare ND 250 Euro 320.000 Euro 5 Jahre Das Ertrag Reich Integralbianco ND 250 Euro 250.000 Euro 3 Jahre Immocrowd Studentenwohnheim Klagenfurt ND 1.000 Euro 1.500.000 Euro 7 Jahre *Produktvorfinanzierung mit materieller Gegenleistung. G: Genussrecht, ND: Nachrangdarlehen. Die dargestellten Angebote sind keine Kaufempfehlung. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Quelle: Plattformen, Stand: 5. 9. 2015
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