FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2015

139 www.fondsprofessionell.at | 3/2015 schrieben hat, nicht mehr verschrieben. Das ist der Vorwurf, den wir uns wirtschaftlich machen. Das leitet immer noch keine Fahr- lässigkeit ab. Wir haben aber gesagt, dass wir den Anlegern helfen. Und bei vier Gesell- schaften haben wir uns beteiligt. Und warum wollten Sie die Haftungs- freistellung haben? Das ist doch klar: Wenn ich jemandem etwas zahle, dann mache ich das natürlich nur, wenn der nicht versucht, mir nachher irgendwo einen Strick zu drehen oder einen Prozess ins Leben zu rufen. Das wäre wirtschaftlicher Schwachsinn. Beim Thema Eigenmittelnachforderun- gen beklagenAnleger die Aufklärung des Vertriebs. Wie sehen Sie diese Diskre- panz, dass offensichtlich Ihre Vertriebs- leute etwas anderes erzählt haben als das, was im Gesetz steht, dass man näm- lich Eigenkapital nachschießen muss? Mit der ersten Vertragsunterschrift hat der Investor die Risikohinweise zur Kenntnis ge- nommen. Da steht, dass er etwas einzuzahlen hat, wenn es ein negatives operatives Geschäft gibt. Dann unterschreibt er den MEG-Vertrag, in dem eindeutig steht, dass er die Mittel ein- bringen muss. Auch im Kreditvertrag, den der Investor unterschreibt, steht der Hinweis: Wenn Geld fehlt, ist es von den Investoren einzubringen. Und jetzt frage ich Sie: Ist der Anleger dreimal zu „deppert“ gewesen, sich den Vertrag durchzulesen, nur weil ihm einer etwas anderes gesagt hat, was ich dem Inve- stor vielleicht nicht einmal abstreite? Er hat dreimal die Chance gehabt, zu sagen, was ihm sein Berater nicht erklärt oder was er nicht verstanden hat. Das waren übrigens lauter ex- terne Berater, weil interne Berater haben wir nicht wirklich gehabt. Die gab es nur in der AG beim Investmentfonds. Es gibt, grob gesagt, Urteile, die besagen: Unabhängig davon, was in der Aufklä- rung in den Verkaufsunterlagen steht, muss der Berater ebenfalls korrekt auf- klären, damit derAnleger vollumfassend korrekt informiert worden ist. Das ist rechtlich anders. In unserem Fall ist der Anleger Bauherr, und der „Quasi-Berater“ kann ihn nur für die Bauherrengemeinschaft empfehlen. Also waren die Berater bloß Vermittler? Zunächst handelt es sich um eine Empfeh- lung. Erst wenn der Investor in die Bauher- rengemeinschaft aufgenommen wurde, ist das eine Vermittlung. Zuvor werden Einkommen und Bonität geprüft, damit in der Bauherren- gemeinschaft keine Bauherren sind, die allen etwaigen Verpflichtungen nicht nachkommen können oder zu wenig verdienen. Wer waren die Vermittler? Immobilienmakler, freie Vermittler, speziali- sierte Vermittler. Sie haben PFS umgebaut. Betrifft das auch den Vertrieb? Die Vertriebsstruktur hat sich bei uns zur Gänze geändert. PFS selbst macht keinen Ver- trieb mehr, sondern wickelt nur noch Bestandsgeschäft ab. Der Vertrieb ist in die Gesellschaft ASW Immobilien ausgelagert. Er als Head-Vertrieb muss sich alles mit den Sub-Vertrieblern oder Maklern ausmachen. Wir liefern nur das Know-how für die Ent- wicklung des nächsten Modells. Vielen Dank für das Gespräch. ALEXANDER ENDLWEBER | FP PFS und die Problemfälle Die PFS-Gruppe hat nach eigenen Angaben rund 90 Im- mobilien finanziert und gebaut. Die Investoren haben sich an den Projekten in der Regel über Miteigentümergemein- schaften (MEG) oder Kommanditgesellschaften (KG) be- teiligt. In zahlreichen Investorengesellschaften haben sich Anlegergruppen mit PFS überworfen. Gründe dafür sind einerseits wirtschaftliche Probleme bei den Investments und andererseits Unzufriedenheit mit der Art und Weise, wie PFS die Projekte aufgelegt hat und managt. FONDS professionell hat unter anderem in den Ausgaben 3/2014 und 1/2015 ausführlich berichtet. Hier ist ein Überblick über einige Projekte, die massiv in der Kritik stehen: In der MEG Hütteldorfer Straße hat ein Anleger gegen den Willen von PFS die Geschäftsführung übernommen. Das hatten zuvor 80 Prozent der Investoren beschlossen. Nach Ansicht von PFS gilt das nicht, weil die Abwahl nur einstimmig und mithin nur mit PFS-Zustimmung erfolgen könne. Die finanzierende Bank akzeptiert jedoch den Geschäftsführerwechsel. Die Immobilie ist mit Fremd- währungskrediten in Franken und Yen belastet, die in Euro gerechnet nach derzeitigem Stand mehrere Millionen Euro im Minus sind. Der 2004 aufgelegte Fonds PFS Exklusiv Invest ist zwar mit einer Kapitalgarantie durch eine Gesellschaft der PFS Gruppe ausgestattet. Trotzdem drohen – laut PFS in erster Linie aus Fremdwährungskrediten – Verluste an den Anlegern haften zu bleiben, weil PFS die Ende 2015 fällige Garantie unter Umständen nicht (in voller Höhe) erfüllt. Eine Gesellschafterversammlung hatte PFS für 14. September 2015 anberaumt. Im Jahr 1998 hat PFS rund 80 Apartments in der Ferien- anlage Monte Feliz auf Gran Canaria verkauft. Praktisch sind die Anleger, was den meisten erst später bewusst wurde, nicht Wohnungseigentümer, sondern indirekt an einer spanischen Gesellschaft beteiligt, die Anteile an dem Wohnpark hält. Insbesondere seit 2009 befindet sich das Investment in Schwierigkeiten, was unter anderem an nicht befriedigenden Pachtverträgen, zu geringen Mieteinnah- men und teilweisem Leerstand liegt. Geld ist aus diesem Investment bislang nicht an die Investoren zurückgeflos- sen, obwohl ihnen eine „6-%-Miet-Ausschüttung pro Jahr“ garantiert wurde. Stattdessen wurden sie 2013 und 2014 zu Kapitalerhöhungen aufgefordert, um die Insolvenz ihres Investments zu verhindern. Rund 1,3 Millionen Euro wurden nachgeschossen. Für 21. September 2015 berief PFS eine Gesellschafterversammlung ein, auf der eine weitere Kapitalerhöhung über rund 600.000 Euro be- schlossen werden soll. In einigen Immobilienprojekten hat unter anderem die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien im Auftrag der PFS Devi- senoptionsgeschäfte durchgeführt. Diese sollten Kursver- luste aus Fremdwährungskrediten ausgleichen. Das betraf beispielsweise die MEG Stifterstraße 31 . Hier verur- sachten negativ verlaufende Optionsgeschäfte bis zum Sommer 2010 Verbindlichkeiten der Anleger gegenüber der Bank in Höhe von 614.000 Euro, die diese einforderte. Die Anleger verweigerten die Zahlung und wendeten unter anderem ein, dass die Bank ungeeignete und nie beabsichtigte Spekulationen auf riskante Optionsverträge betrieben und nicht über das Risiko der Geschäfte aufge- klärt habe. Die Bank klagte gegen die Anleger und bekam in allen Instanzen, zuletzt beim Obersten Gerichtshof (Ur- teil vom Juli 2013), recht. Die Anleger mussten den Ver- lust aus den Optionsgeschäften plus Zinsen ausgleichen. PFS hat sich am Ausgleich des Schadens mit einer Zah- lung von 230.000 Euro beteiligt. Dafür haben die Anleger laut Protokoll einstimmig auf weitere Schadensansprüche gegen PFS verzichtet. Das sehen aber nicht alle Investoren so; eine Anlegerin ist gegen PFS zu Gericht gegangen. Auch die MEG Klimschgasse 19 hat erheblich Scha- den aus Devisenoptionsgeschäften davongetragen. Nach einem Vergleich mit der Bank müssen die Anleger 600.000 Euro plus Zinsen bezahlen. PFS hat eine Zuzah- lung in Höhe von 150.000 Euro angeboten. Voraussetzung ist abermals eine Haftungsfreistellung zugunsten von PFS. » Wenn ich jemandem etwas zahle, dann mache ich das natürlich nur, wenn der nicht versucht, mir nachher irgendwo einen Strick zu drehen. « Christian Penkner, PFS

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