FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2015
Sie sagen, dass das Leihgeldgeschäft eine völlig normale Sache ist. Wie kommen Sie darauf, dass es nicht gewerblich ist und keiner FMA-Erlaubnis bedarf? Weil immer nur eine Gesellschaft im selben Kreis an eine andere Gesellschaft Geld ver- leiht, und keine macht das gewerblich. Die MEG 1 verleiht an die MEG 2, die zahlt das wieder zurück und fertig. Ein anderer Kreis- lauf ist, dass die PFS-Gruppe selbst Geld an eine Investorengesellschaft verleiht. Das ist vielleicht der kritischste Punkt. Da wird die Einstufung als nicht gewerb- liche Tätigkeit schwierig. Genau. Hier ist die Gefahr am größten, dass die FMA das als Bankgeschäft einstufen könnte. Das hat sie zwar nicht getan, aber die Gefahr ist da. Deshalb haben wir damit auf- gehört, dass PFS selbst Leihgelder vergibt. Es wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie Mieterkautionen für Leihgelder verwen- det haben. Stimmt das? Es gibt in der PFS drei Verwahrstellen für die Barkautionen, die Sparbücher und die Bank- garantien. Wir haben als Manager der Immo- bilien aus den Barkautionen Leihgelder ver- geben und so höhere Zinsen erwirtschaftet. Wir haben natürlich die volle Haftung für den Fall, dass irgendeine Kaution nicht zurück- kommen sollte. Es hat in 25 Jahren keinen einzigen Fall gegeben, wo das Geld nicht zurückgezahlt wurde. Dürfen Sie das gemäß Mietrechtsgesetz überhaupt so machen? Es ist nicht üblich, es ist aber auch nicht verboten. Da wir ohnehin die Haftung dafür übernehmen und wissen, dass das Geld innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt wird, machen wir das. Wenn wir auf dem Sammelkonto nicht ordentliche Zinsen be- kommen haben, haben wir das Geld an andere Gesell- schaften für Zwischenfinan- zierungen verliehen und es so wesentlich höher verzinst. Das funktioniert seit 25 Jah- ren problemlos. Große Probleme haben die Anleger durch die Options- geschäfte bekommen, die zwei Banken in IhremAuf- trag zur Absicherung von Immobilienkrediten durch- geführt haben. Die Gerichte haben ent- schieden, dass die Anleger für die ent- standenen Optionsverluste zahlen müs- sen. PFS hat sich an den Zahlungen be- teiligt, wenn die Anleger Sie von allen Ansprüchen zeitlich unbefristet freige- stellt haben. Warum macht man das, wenn man sich nichts vorzuwerfen hat? Kommt die Bedingung Ihrer Meinung nach nicht einer Knebelung gleich? Nein. Unser Anwalt hat klar gesagt, eine Schadensbeteiligung ist nicht notwendig. Dann haben wir uns gefragt: Was werfen wir uns vor? Wir werfen uns vor, dass wir die Kontrolle der Raiffeisenbank, insbesondere in den letzten Optionen, nicht in vollem Umfang wahrgenommen haben. Sonst hätten wir ein paar Optionen, die die RLB zum Schluss ver- Christian Penkner: „Wir werfen uns vor, dass wir die Kontrolle der Raiffeisenbank, insbesondere in den letzten Optionen, nicht in vollem Umfang wahrgenommen haben. Das ist der Vorwurf, den wir uns wirtschaftlich machen. Das leitet keine Fahrlässigkeit ab.“ sachwerte I christian penkner | pfs 138 www.fondsprofessionell.at | 3/2015 Foto: © Günter Menzl Die Ermittlungen und die erste Anklage Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien ermittelt seit etwa zwei Jahren gegen Verantwortliche der PFS-Gruppe. Die Untersuchungen richten sich nach offiziellen Angaben gegen sechs Personen, unter anderem wegen Untreuevorwürfen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Devisengeschäften und der Verrechnung von Aufwendungen der privaten Lebensführung an Pro- jektgesellschaften (siehe Ausgabe 3/2014). Parallel dazu führt die Staatsanwaltschaft Linz ein Strafverfahren gegen PFS-Verantwortliche wegen des Verdachts der gewerbs- mäßigen Abgabenhinterziehung. Anfang September teilte die Staatsanwaltschaft Wien, dass sie gegen Christian Penkner eine Anklage beim Landes- gericht Linz wegen des Vorwurfs der Untreue eingebracht hat. Ihm wird zur Last gelegt, sich selbst und ihm nahe- stehenden Personen eingefahrene Verluste aus spekula- tiven Finanzgeschäften rechtsgrundlos zum Nachteil einer PFS-Gesellschaft ersetzt zu haben. Der Schaden beläuft sich auf zirka 175.000 Euro. Welche Gesellschaft konkret geschädigt ist, wollte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage nicht verraten. Die Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen liefen bei Redak- tionsschluss noch. „Wann sie abgeschlossen sein werden, ist derzeit nicht absehbar“, sagt Oberstaatsanwältin Ange- lika Nußbaumer in Wien. Das Ermittlungsverfahren in Linz war bei Redaktionsschluss ebenfalls noch in Bearbeitung. Im Juli hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) die PFS Finan- cial Services International AG – das ist die Wertpapier- firma der PFS Gruppe – unter Aufsicht gestellt. Als Regierungskommissär wurde der Rechtsanwalt Ernst Cha- lupsky berufen. Laut Paragraf 92 des Wertpapier- aufsichtsgesetzes kann die FMA einen Regierungskom- missär bestellen, wenn bei einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft Gefahr für die finanziellen Belange der Kunden besteht. Die Aufsichtsperson soll die Gefahr von den Kunden abwenden. Die PFS AG hat die Kon- zession zur Beratung und Vermittlung von Finanzin- strumenten nach eigenen Angaben vor einigen Jahren zurückgegeben.
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