20.02. | 2012

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Urteil bestätigt: Strittige Klauseln bei FX-Krediten unzulässig

Im Streit um Kreditverträge zwischen Konsumentenvertretern und der Bank Austria hat das Wiener Handelsgericht (HG) im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens im Vorjahr entschieden (FONDS professionell berichtete), dass drei Vertragsklauseln der österreichischen UniCredit-Tochter unzulässig seien. Nun hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien das bestätigt. Die Gerichtsentscheidung könnte auch Folgen für andere heimische Institute haben, meint Erwin Zangerl, Präsident der Arbeiterkammer Tirol (AK), „da viele österreichische Banken die strittigen Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen verwenden“.

Drei Klauseln eklatant undurchsichtig

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, die Bank Austria hat sich bis dato auf die vereinbarten Vertragsklauseln berufen, in denen die Bestellung beziehungsweise Verstärkung von Sicherheiten innerhalb kurzer Fristen verlangt werden dürfe. Nach Angaben der AK hat das OLG Wien die Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigt und unter anderem festgestellt, dass die Klauseln „eklatant intransparent“ seien und dem Verbraucher „ein unklares Bild seiner vertraglichen Position vermitteln“ würden. Dadurch werde gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs. 3 Konsumentenschutzgesetz verstoßen.

Zur Vorgeschichte

Die Bank Austria hatte im August des vergangenen Jahres von zahlreichen Fremdwährungskreditnehmern aufgrund einer Erhöhung des Kreditrisikos binnen kürzester Fristen (14 Tage) zusätzliche Sicherheiten – meist hohe Barbeträge – verlangt. Daraufhin hatte die AK Tirol den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, eine Verbandsklage einzubringen.„Die Gewinnspanne der Banken hat sich im Zuge der Wirtschaftskrise reduziert, diese Zeche sollten die Kunden mit der Erfüllung nicht leistbarer Forderungen seitens der Bank bezahlen und wurden dabei teilweise massiv unter Druck gesetzt", so Zangerl in diesem Zusammenhang. (dw)

 

Quelle:FONDS professionell

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