MEL-Causa: Gericht weist Advofin-Sammelklage ab
Das Handelsgericht Wien (HG) hat eine Klage des Prozesskostenfinanzierers Advofin für 51 mutmaßlich geschädigte MEL-Investoren abgewiesen, gab die beklagte Meinl Bank am Donnerstag bekannt.
Bereits im August 2011 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Advofin-Sammelklage von 153 MEL-Anlegern endgültig abgewiesen. Der verbliebene Teil, der in der Klage geltend gemachten Ansprüche für 51 Anleger, war in die erste Instanz zur nochmaligen Prüfung zurückverwiesen worden.
Das Urteil des HG berief sich dabei, laut Aussage der Meinl Bank, im Wesentlichen auf die Argumentation des OGH. Demnach ist die Zuverlässigkeit von „Sammelklagen“ bei behaupteten Irrtumsansprüchen aufgrund der unterschiedlichen und individuell zu beurteilenden Sachverhalte massiv in Zweifel zu ziehen. Das HG Wien beurteilte, laut dem Geldinstitut, die von der Advofin teilweise praktizierte „Abtretungskonstruktion“ der Sammelklagen für nicht zulässig.
Advofin-Chef Kallinger meinte zum Urteil gegenüber der APA, dass die HG-Richterin "weder eine Verhandlung anberaumt noch sonst irgendetwas unternommen, sondern einfach die Klage abgewiesen habe". Er sei daher davon überzeugt, "dass sie die Klage wieder auf ihren Tisch bekommen wird". (cs)
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