Immofinanz-Tochter Aviso Zeta gewinnt "Dragon FX"-Verfahren
Die Immofinanz-Tochter Aviso Zeta AG – vormals Constantia Privatbank AG – ist einem Rechtsstreit rund um das Anlageprodukt "Dragon FX Garant" vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) als Sieger hervorgegangen. Anleger hatten in diesen Verfahren immer wieder argumentiert, dass sie einen Investmentfondsanteil gekauft und eine Schuldverschreibung erhalten hätten – es liege daher eine Anderslieferung ("aliud") vor. Dieser Argumentation hat der OGH im vorliegenden Fall nun eine Absage erteilt.
"Diese OGH-Entscheidung ist für uns ein großer Erfolg. Die positive Einschätzung der Aviso Zeta AG wurde dadurch eindeutig bestätigt. Bereits kurz nach Bekanntwerden des Urteils haben mehrere Anlegervertreter aktiv die Gesamtbereinigung aller Dragon FX Fälle vorgeschlagen. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass das Thema Dragon FX Garant bald final zu Gunsten der Aviso Zeta erledigt sein wird", freut sich Aviso Zeta AG Vorstand Stefan Frömmel.
Für Argumentation der Anleger besteht "kein Raum"
Der OGH stellt in seinem Urteil fest, dass die Informationsbroschüre der Aviso Zeta AG Grundlage des Kaufes gewesen sei. Für eine Argumentation, wie sie die Anleger führen, bestehe daher nach Auffassung des OGH "kein Raum". In der Broschüre werde darauf hingewiesen, dass es sich um ein Zertifikat mit Kapitalgarantie handle. Daher bestehe Einvernehmen über den Kaufgegenstand, woran auch eine allfällige Falschbezeichnung nichts ändere. Entscheidend sei, dass im Kaufformular Dragon FX Garant ausgefüllt worden sei. Der OGH konkretisierte und bestätigte damit seine ursprüngliche Entscheidung, in der er den aliud-Einwand auch schon verworfen hatte. Außerdem wiederholte der OGH, dass die Aviso Zeta AG in der zitierten Informationsbroschüre auf ein allgemeines Bonitätsrisiko von Lehman Brothers nicht hinzuweisen hatte.
Außergerichtliche Einigungen nun wahrscheinlich
Insgesamt warten vor dem HG Wien 500 Verfahren gegen die Aviso Zeta AG mit einem Gesamtstreitwert von sieben Millionen Euro auf den Ausgang dieses Musterverfahrens. Aufgrund der nunmehr ergangenen Entscheidung des OGH sei es nach Ansicht der Aviso zeta AG sehr wahrscheinlich, dass die restlichen noch anhängigen Dragon FX Garant-Verfahren ebenfalls für die Aviso Zeta AG entschieden werden, nachdem die überwiegende Anzahl von Klägern die Klagen bereits zurückgezogen und die Kosten der Aviso Zeta AG ersetzt hatte. "Wir sind durchaus an einer außergerichtlichen Erledigung der Verfahren interessiert, um die Gerichte nicht unnötig zu belasten und allen Beteiligten Kosten zu sparen. Wir sind überzeugt, dass das auch die gegnerischen Rechtsanwälte so sehen", meint Frömmel. (mb)
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