21.02. | 2012

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AWD: Gericht hält Sammelklage des VKI für zulässig

Das Handelsgericht Wien (HG) hat im Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Finanzdienstleister AWD um die Zulässigkeit von Sammelklagen mittels Prozessfinanzierern eine Entscheidung gefällt. Dabei wird vom Gericht die Sammelklage des VKI als zulässig erklärt.

Der VKI führt für rund 2500 Geschädigte fünf Sammelklagen mit einem Streitwert von rund 40 Millionen Euro wegen behaupteter systematischer Fehlberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und der Immoeast. Der AWD beantragte die Klagsabweisung, weil der VKI mit dem deutschen Prozessfinanzierer Foris eine sittenwidrige Prozesskostenfinanzierungsvereinbarung getroffen und die Ansprüche der Anleger an den Prozessfinanzierer abgetreten habe. Der VKI sei daher nicht berechtigt, die Klage einzubringen.

Diese Argumentation hat das HG Wien nun in erster Instanz verworfen. „Der Prozessfinanzierer ist kein Rechtsfreund im Sinne des Gesetzes, die Vereinbarung einer Erfolgsquote ist daher zulässig“, meinen die Konsumentenschützer. Selbst wenn ein Verbot bestünde könnten sich nur die Vertragspartner darauf berufen, nicht aber Dritte. Der beklagte AWD könne jedenfalls „keinesfalls diesen Einwand erheben“, meint der VKI weiter. 

Trotz des Urteils betrachtet das Gericht die Vorgehensweise des VKI bei der Abtretung der Anlegeransprüche kritisch. So schreibt das Gericht hierzu: "Gerade von einer gemeinnützigen Verbraucherorganisation wäre diesbezüglich zu erwarten gewesen, dass sie ihrerseits eine sensiblere Vorgehensweise an den Tag legt und die Anleger betreffend ihrer Teilnahme an der Sammelklage umfassend aufklärt". 

Der AWD meldet indes, dass er die grundsätzliche Frage der Aktivlegitimation des VKI einer abschließenden rechtlichen Klärung zuführen will und daher gegen das Urteil des HG Wien Berufung einlegen wird. Der VKI und AWD haben sich laut AWD im Rahmen der Ruhensvereinbarung der Sammelklageverfahren auf dieses Procedere verständigt. (cs)

Quelle:FONDS professionell

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