AvW: OLG bestätigt Forderung von AvW-Opfer in voller Höhe
Das Oberlandesgericht Graz (OLG) hat im Insolvenzverfahren rund um das betrügerische Finanzkonglomerat AvW, ein brisantes Urteil gefällt. Eine Insolvenzforderung eines AvW-Opfers wurde in Höhe des vollen Rückkaufswerts von knapp 263.000 Euro zuerkannt, berichtet die Wiener Zeitung.
Das OLG kommt dabei zum Schluss, dass den Anlegern ein Recht zusteht, den Genussschein direkt an AvW zurück zu verkaufen und AvW dabei eine korrespondierende Pflicht hat", meint Opferanwalt Erich Holzinger gegenüber der Wiener Zeitung. „Sämtliche Werbeunterlagen vermitteln laut OLG den geradezu auf der Hand liegenden Eindruck, dass die Genussscheine jederzeit zum aktuellen Kurswert von der Emittentin zurückgekauft werden und zwar auf Basis des damals aktuellen Kurswerts. Dieser war eben vor dem Zusammenbruch auf dem Höchstwert von 3275 Euro pro Genussschein. "Kurzgefasst entschied das OLG, dass nicht der Kaufwert des Investments sondern der aktuelle Kurswert (Rückkaufswert) als Forderung heranzuziehen ist", sagte Holzinger gegenüber FONDS professionell. Masseverwalter Gerhard Brandl meint gegenüber der Wiener Zeitung, dass der Rückkaufswert ein völliger Fantasiewert sei. „Was die Höhe betrifft, muss ich mich dagegen wehren. Da führe ich sicher einen Prozess“. (cs)
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