03.02. | 2012

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Zivil-Gutachten entlastet Meinl Bank strafrechtlich

Die Meinl Bank hat ein zivilrechtliches Gutachten auf den Tisch gelegt, das für die Bank in wesentlichen Punkten günstig ist. Das Strafverfahren im Zusammenhang mit der ehemaligen Meinl European Land (MEL) gegen Julius Meinl und Co. "hat sich totgelaufen", konstatierte Bankvorstand Peter Weinzierl am Mittwoch. Auch ein OGH-Urteil bestätige, dass die Bank bei den umstrittenen MEL-Rückkäufen korrekt gehandelt habe.

In dem, vom Sachverständigen Peter Ipkovich erstellten Gutachten komme man zum Schluss, dass der MEL durch den Rückkauf von Zertifikaten, ein Kernthema des Strafverfahrens kein Schaden entstanden sei, so Weinzierl. Die Zertifikate wurden laut Gutachten um 25 Cent unter dem Nettovermögenswert von 20,69 Euro zurückgekauft. Der Vorwurf, dass der Rückkauf zum überhöhten Preis erfolgt sei, gehe also ins Leere, meint Weinzierl.

Weiters komme der Gutachter, laut APA, zum Schluss, dass MEL-Zertifikate im Februar 2007 und über den gesamten Rückkaufzeitraum als Investment im Vergleich zu anderen Unternehmen nicht mit mehr Risiko versehen gewesen seien. Und: Das Risiko eines Kursverfalls sei zum damaligen Zeitpunkt sehr gering gewesen. "Am Ende des Tages kann immer nur eine Ex-Ante-Betrachtung relevant sein", so Weinzierl. Wenn ein Bankberater im Jahr 2006 griechische Anleihen als risikoarmes Produkt bezeichnet hätte, hätte er aus damaliger Sicht ebenso korrekt gehandelt.

Auch durch ein OGH-Urteil vom 22.11.2011 sieht sich der Banker strafrechtlich entlastet. Der höchstgerichtliche Entscheid erfolgte in einem Verfahren, in dem ein Anleger eine Vertriebsfirma verklagt hat, bei der er seine MEL-Papiere erworben hat. Die Meinl Bank hatte in dem Verfahren keine Parteienstellung, sagte Weinzierl. In dem OGH-Urteil heißt es laut Bank, dass die MEL-Zertifikate bis Mitte 2007 in der Risikoklasse "niedrig bis mittel" eingestuft werden durften.
Weinzierl sieht sich puncto OGH-Urteile in Anlegerverfahren in einer "skurrilen Situation". Auf der einen Seite besage das Berater-Urteil, dass es damals nicht falsch war, MEL als sichere Anlage zu verkaufen, auf der anderen Seite hat der Oberste Gerichtshof die Meinl Bank mehrere Male verurteilt, weil sie Anleger mit MEL-Werbeunterlagen in die Irre geführt hat, berichtet die APA. (cs)

Quelle:FONDS professionell

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