20.02. | 2012

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Sparpaket: "Nur marginale Konsequenzen für Vorsorgewohnungen"

Die Aufregung über die möglichen Folgen des Sparpakets für den Immobilienmarkt, sieht das österreichische Immobiliendienstleistungsunternehmen, EHL Immobilien, als übertrieben an. Michael Ehlmaier, Geschäftsführender Gesellschafter von EHL Immobilien erklärte bei einer Pressekonferenz in Wien, dass er davon überzeugt sei, dass weder die Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von zehn auf 20 Jahre noch der Wegfall der zehnjährigen Spekulationsfrist für Investoren drastische Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben werden.

Die erste der Änderungen betrifft den Wegfall der Spekulationsfrist von zehn Jahren. Dabei soll der Veräußerungsgewinn unbefristet mit 25 Prozent besteuert werden. Bisher war es so, dass beim Verkauf nach mehr als zehn Jahren der Veräußerungsgewinn steuerfrei war. Lagen zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre wurde der Veräußerungsgewinn entsprechend des jeweiligen Einkommenssteuersatzes (bis 50 Prozent) besteuert.

Der zweite große Eingriff des Sparpakets in den Immobilienbereich, betrifft die Veränderungen im Umsatzsteuergesetz. Dabei soll der Vorsteuerabzug für gewerbliche Vermietung und Verpachtung an öffentlich rechtliche Körperschaften (z.B. Gemeinden), Versicherungen und Banken, sowie auch bei Freiberuflern wie Ärzte nicht mehr möglich sein. Aus Vertrauensschutzgründen soll die Neuregelung in diesem Fall allerdings erst für Miet- und Pachtverhältnisse gültig sein, die ab 1.April 2012 gelten. Weiters wird der derzeit zehnjährige Zeitraum für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Gebäudeinvestitionen im Falle einer Änderung der Verhältnisse, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblich waren, auf 20 Jahre verlängert.

Bei Vorsorgewohnungen sehen die Experten nur marginale Konsequenzen. "Diese Änderungen betreffen keine zehn Prozent der Vorsorgewohnungskäufer“ erklärt Sandra Bauernfeind, Leiterin der EHL-Wohnungsabteilung. „Vorsorgewohnung werden nur in Ausnahmefällen binnen zehn Jahren ge- und wieder verkauft, daher wird von der Verbesserung durch den Wegfall der Spekulationsfrist kaum jemand profitieren; umgekehrt wirkt sich eine Besteuerung eines möglichen Veräußerungsgewinns in 20 oder 25 Jahren, bei dem noch eine Bereinigung um einen Inflationsfaktor vorgenommen werden kann (Veräußerungsgewinn kann nach Ablauf des 10. Jahres seit der Anschaffung um jährlich 2%, höchstens um 50 % reduziert werden.), auf die Gesamtrendite nur marginal aus.

Vorsorgewohnungen gelten weiter als Garant zum Schutz vor Geldentwertung, meint auch Michael Ehlmaier „Als Investor profitiert man bei einer Vorsorgewohnung von einem sicheren und kontinuierlich steigenden Ertrag und man sichert sich gegen die drohende Entwertung des Geldvermögens ab.

Ähnlich entspannt sieht Franz Pöltl, Leiter der EHL-Investmentabteilung, die Situation auf dem Zinshausmarkt. „Der typische private Zinshauskäufer denkt in Generationen und will sein Zinshaus in der Regel vererben und nicht verkaufen. Auf der anderen Seite gibt es die professionellen Zinshaushändler, die ihre Objekte auch schon bisher innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkauft haben.

Für Ehlmaier liegen die Gründe für die überschaubaren Auswirkungen des Sparpakets vor allem in den Investmentmotiven der Anleger. „Heute sucht der Anleger verstärkt Sicherheit und weniger Steuervorteile. Spätestens seit der Krise 2008 wurden Immobilien als ideale Alternative zu Veranlagungen auf den Finanzmärkten erkannt, da sie einen guten Schutz gegen drohende Geldentwertung darstellen und grundbücherlich eingetragenes Eigentum immer noch der Inbegriff von Sicherheit ist. Daran ändert auch die geplante neue Steuergesetzgebung nichts“. (cs)

 

Quelle:FONDS professionell

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