15.02. | 2012

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Neues Steuerreporting bringt Erleichterung für Fondsbranche

Zeitgleich mit Einführung der neuen Wertpapier-KESt gelten ab April 2012 für weiße und blütenweiße ausländische Investmentfonds (Meldefonds) neue Vorschriften zum Steuerreporting, die nunmehr in einem Entwurf der Fonds-Melde-Verordnung vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) präzisiert wurden. Neu ist, dass KESt-Meldungen nicht mehr täglich, sondern nur mehr am Ende eines Fondsgeschäftsjahres an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) erfolgen müssen. "Der Entfall der unterjährigen Meldungspflicht stellt eine organisatorische und auf lange Sicht finanzielle Erleichterung für die Fondsbranche dar", äußerte sich Steuerexperte Dieter Habersack von PricewaterhouseCoopers gegenüber FONDS professionell ONLINE. Ebenfalls entfällt die Meldung auf vereinnahmte Zinserträge an das BMF. Der Entwurf der Fonds-Melde-Verordnung ist bis voraussichtlich Ende Februar 2012 in Begutachtung, mögliche Änderungen bleiben daher vorbehalten.

Sind dem Anteilsinhaber nach dem 30. November ausschüttungsgleiche Erträge – realisierte Erträge, die im Investmentfonds thesauriert werden, gelten vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres als ausgeschüttet – zugeflossen, sind diese nicht mehr an das BMF, sondern durch einen Steuervertreter an die OeKB zu melden. Die Frist für diese Meldungen endet sechs Monate nach Ende des jeweiligen Fondsgeschäftsjahres. Zu melden sind laut Ausschüttungsfiktion nicht aus Österreich stammende Dividendenerträge, realisierte Gewinne aus Veräußerungen (steuerpflichtig sind 60 Prozent der Substanzgewinne), die darauf entfallende KESt sowie ein Korrekturbetrag für die steuerlichen Anschaffungskosten zwecks Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei einem zukünftigen Verkauf durch den Investor. Ausschüttungsmeldungen sind bis zum letzten Handelstag vor dem Tag, an dem der Ausschüttungsbetrag der Fondsvermögen entnommen wird (Ex-Tag), vorzunehmen.

Registrierung als transparente Fonds bei der OeKB
Blütenweiße Fonds, für die zum 31. März 2012 eine korrekte laufende KESt-Meldung bei der OeKB erfolgt ist und weiße Fonds, die die ausschüttungsgleichen Erträge fristgerecht an das BMF gemeldet haben, werden am 1. April 2012 von der OeKB als zu diesem Stichtag transparente Fonds (Meldefonds) veröffentlicht werden. Fonds, die nach dem 31. Dezember 2011 erstmals zum öffentlichen Vertrieb in Österreich zugelassen wurden und den Vertrieb auch tatsächlich innerhalb eines Monats aufgenommen haben, sowie noch nicht registrierte Fonds müssen bis zwei Wochen vor Abgabe der ersten Meldung eine Registrierung der Stammdaten bei der OeKB mittels Formular vornehmen. (dw)

 

Quelle:FONDS professionell

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