Honorar oder Provision? Qualität der Beratung hängt von mehr ab
Vergütung – ganz gleich welches Beratungsmodell zugrunde liegt – steuert Anreize. Die Qualität der Beratung hänge jedoch von mehr ab als nur der Vergütung, diese Einschätzung vertritt die Deutsche Bank Research in ihrer Reihe „Aktuelle Themen: Honorar vs. Provision“. Andere Faktoren sind Finanzbildung, Kostentransparenz und Beraterqualifikation. Die Deutsche Bank spricht sich für einen ganzheitlichen Ansatz in der Anlageberatung sowie eine Koexistenz der Honorar- und Provisionsvergütung aus. Beide Modelle hätten ihre Vor- und Nachteile, im Einzellfall soll sich die Anwendung nach „Anlageziel, der Haltedauer und sonstigen Kundenpräferenzen“ orientieren, heißt es.
"Echte" Kostentransparenz
Ein solches System könne jedoch nur unter der Voraussetzung einer „bedingungslosen Transparenz“ von Bestandsprovisionen oder sonstigen Vergütungen, die vom Produktanbieter an den Berater fließen, funktionieren. „Transparenz bedeutet nicht nur eine Angabe in einem Informationsblatt. Es muss sich vielmehr um eine Angabe handeln, die der Verbraucher ebenso einfach verstehen kann, wie ein Honorar, das er vor der Beratung bezahlen muss. Hilfreich wären vermutlich Beispiele konkreter absoluter Zahlen neben den Prozentangaben“, schreibt die Autorin der Studie, Sophie Ahlswede.
Kein ungerechtfertigter Vorteil
Koexistenz bedeute auch, dass durch eine gesetzliche Definition einer provisionsfreien Beratung und deren Benennung als „unabhängig“ kein ungerechtfertigter Vorteil für diese Art der Beratung und Vergütung entsteht. Denn ob „unabhängig“ oder nicht – das allein sei nicht entscheidend. Daraus resultieren laut Deutscher Bank zwei Alternativen für den Gesetzgeber: Entweder er erhöhe die Anforderungen an die „unabhängige“ Beratung so, dass diese tatsächlich eine höhere Qualität erwarten lassen könne. Oder der Gesetzgeber entschließt sich, anstelle von „unabhängig“/„abhängig“ von „provisionsfrei“/„mit Provisionsvergütung“ zu sprechen.
Um das Ziel einer höheren Qualität in der Anlageberatung zu erreichen, sei eine Auseinandersetzung mit allen Faktoren nötig – nicht nur mit Vergütung. Aus der Studie gehen insgesamt sechs Vorschläge hervor:
1. Programme zur finanziellen Allgemeinbildung sollten gezielter bei benachteiligten Haushalten eingesetzt werden;
2. Schulung und Weiterqualifizierung von Beratern nicht nur inhaltlich sondern auch bzgl. Kommunikationsfähigkeiten;
3. detaillierte und vergleichbare Kostentransparenz;
4. Prüfung der Durchführbarkeit und Kosten-Nutzen-Relation einer neutralen Produktbewertungsstelle;
5. Definition strukturierter Beratungsprozesse und deren Kontrolle durch „mystery shopping“ (Institute selbst bzw. durch BaFin/Stiftung Warentest);
6. Einsatz von kundenorientierten bzw. individuell ergebnisbezogenen Kennzahlen in der variablen Vergütung von Beratern.
Manche dieser Maßnahmen dürften eher mittel- bis langfristig ihre Wirkung zeigen, insbesondere im Bezug auf Anleger- und Beraterqualifikation. Auch eine Umgestaltung interner Anreizsysteme brauche Zeit, ebenso wie die Gestaltung und Implementierung von strukturierten Beratungsprozessen. Kostentransparenz und „mystery shopping“ wären vermutlich die Maßnahmen, die kurzfristig am einfachsten umzusetzen sind und bereits positive Effekte freisetzen könnten. Insgesamt gelte auch im Falle der Regulierung von Beratungsleistungen im Finanzgewerbe: „Vor der Umsetzung regulatorischer Maßnahmen sollte systematisch überprüft werden, ob, zu welchen Kosten und unter welchen Nebeneffekten Regulierung helfen kann, das Ziel zu erreichen.“ Denn eine Regulierung allein könne lediglich einen begrenzten Anteil der Falschberatung verhindern, so das Fazit. (dw)
Quelle:FONDS professionell
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