08.02. | 2012

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FDL-Ombudsmann warnt vor Internet-Goldanbietern

FDL-Ombudsmann Johann Wally

FDL-Ombudsmann Johann Wally

Unseriöse Goldanbieter machen sich seit geraumer Zeit die vorherrschende Verunsicherung der Konsumenten zunutze, davor warnt Johann Wally, Ombudsmann der Fachgruppe Finanzdienstleister. „Nicht nur, dass die angebotenen Produkte mit der klassischen Goldanlage wenig gemein haben, bedienen sie sich auch noch äußerst fragwürdiger Verkaufsmethoden.“ So werden Konsumenten mit „Horrorszenarien“ vom Kauf überzeugt, heißt es. Für die Finanzierung würden oftmals der Verkauf bereits angesparter Vermögenswerte, wie etwa einer Lebensversicherung oder sogar die Aufnahme eines Kredits, angeraten. Wally weist auch darauf hin, dass solche Praktiken nicht nur im Internet zu finden seien. Wally steht im Auftrag der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien als Ombudsmann für Konsumentenanfragen bei Problemen im Rahmen von Vermögensaufbau und Finanzierung zur Verfügung.

Das Jahr 2011 war gekennzeichnet durch einen Rückgang der Beschwerden von rund 35 auf 15 Prozent, während dem Beratungsaufwand mit 85 Prozent diesmal ein sehr hoher Anteil an den insgesamt 100 konkret bearbeiteten Anfragen von Konsumenten zukam. Rund ein Drittel der Beschwerden bezog sich auf die Methoden von unseriösen Goldanbietern. Aber auch Themen wie Kredit- und Fremdwährungsfinanzierungen standen dabei im Mittelpunkt des Interesses. Grund für den massiven Rückgang der Beschwerden sei auch der generelle Rückgang beim Geschäft, wie Wally auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE bestätigte.

"Goldene Regeln" beim Kauf
Die Fachgruppe für Finanzdienstleister rät daher: „Wer Gold kaufen möchte, kann dies am besten bei der Hausbank oder der ÖGUSSA (Österreichische Gold- und Silber-Scheideanstalt, Anm.) tun beziehungsweise einen gewerblichen Vermögensberater des Vertrauens zurate ziehen.“ In Österreich ist der Goldhandel per se – also der Kauf und Verkauf von physischem Gold ohne jegliche individuelle Anlageberatung – bei Vorliegen einer entsprechenden Handelsgewerbeberechtigung erlaubt. „Finger weg“, heißt es generell bei Internetangeboten. „Die Seriosität eines Anbieters im Internet sowie dessen Produkte kann nur schwer überprüft werden. Im Schadensfall gibt es kaum eine Möglichkeit, diese Firmen zur Rechenschaft zu ziehen“, erklärt Wally. (dw)

 

Quelle:FONDS professionell

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