21.02. | 2012

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Griechenland: Euroländer beschließen Rettungspaket

Die Euroländer haben sich in den frühen Morgenstunden auf ein zweites Rettungspaket für Griechenland im Volumen von 130 Milliarden Euro geeinigt. Die Hilfen sollen über den EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) und den Internationalen Währungsfonds bereitgestellt werden. Das erklärten EU-Diplomaten am Dienstagmorgen.

Das zweite Rettungspaket für Athen ist wichtig, da Griechenland am 20. März seine nächsten Verbindlichkeiten von 14,5 Milliarden Euro begleichen muss. Ohne Hilfe wäre das südliche Euro-Land pleite gewesen. Bis 2020 soll der Schuldenberg Griechenlands von derzeit mehr als 160 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf 120,5 Prozent abgebaut werden. Dabei wurde das Ziel, die Gesamtschuldenlast bis 2020 auf 120 Prozent des Brutoinlandsprodukts (BIP) zu reduzieren, knapp verfehlt.

Neben dem neuen Milliarden-Programm sieht der Rettungsplan auch einen Verzicht der Privatgläubiger in Höhe von 53,5 Prozent ihrer Forderungen vor und nicht wie bisher angenommen auf die Hälfte ihrer Forderungen. Laut den Experten von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) entsprechen die 53,5 Prozent einer Schuldenreduktion für Griechenland von 107 Milliarden Euro. Die Beteiligung des öffentlichen Sektors soll sich auf 4,6 Prozent belaufen.

Auch eine geringere Verzinsung der neuen Staatspapiere wurde ausgehandelt. Bis 2020 wird eine Verzinsung von zwei und drei Prozent geboten, ab 2020 eine solche von 4,3 Prozent. Bisher war von 2012 bis 2020 ein Zins von 3 und ab 2021 von 3,75 Prozent vorgesehen, berichtet die Neue Zürcher Zeitung.

Auch die Europäische Zentralbank soll sich an der Hilfe beteiligen. Sie soll die Erträge, die aus den griechischen Anleihen resultieren, den nationalen Notenbanken zur Verfügung stellen. Diese wiederum können die Erträge an ihre Mitgliedstaaten ausschütten.

Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker bezeichnete das zweite Rettungspaket für Griechenland als beispiellos. Damit könne das Land auf einen glaubwürdigen Weg zurück zur Nachhaltigkeit kommen und Wachstum und Beschäftigung sichern. EU-Währungskommissar Olli Rehn erklärte das Hilfsprogramm für Griechenland sei an strenge Bedingungen geknüpft. Die Überwachung werde seitens der EU verstärkt. Dabei fließt ein Teil der neuen Kredite auf ein Sperrkonto, damit Athen seine anfallenden Schulden künftig auch zurückzahlen kann. Der Schuldendienst hat Vorrang vor anderen Staatsausgaben. Auf dem Konto muss ausreichend Geld für die Schuldentilgung der folgenden drei Monate liegen.

IWF lässt Unterstützung offen
Unklar ist noch, ob sich auch der IWF am zweiten Rettungspaket beteiligt. Voraussetzung für einen „bedeutsamen“ Beitrag zu den geplanten 130 Milliarden Euro seien neben Reformen in Griechenland auch „zusätzliche Maßnahmen wie zum Beispiel die korrekte Schaffung eines ordentlichen Schutzwalls“, sagte IWF-Chefin Christine Lagarde am Dienstagmorgen in Brüssel. Damit macht der IWF seine „bedeutsame“ Beteiligung am Hilfspaket davon abhängig, dass der Krisenfonds aufgestockt wird. Denn aus Sicht der USA reicht das derzeitige Volumen nicht aus, um die Schuldenkrise nachhaltig zu lösen. Am ersten Paket für Athen hatt sich der IWF zu etwa einem Drittel beteiligt.

Ungeachtet des Sparpakets ist nach Meinung der LBBW ein formaler Default nicht ausgeschlossen. "Im Wesentlichen hängt dies von der Höhe der Partizipation an dem Angebot zum ,freiwilligen' Schuldentausch ab. Sollte sich diese als zu niedrig erweisen, um auf die angestrebte Schuldenermäßigung zu kommen, könnte über Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses) eine vollständige Beteiligung der privaten Gläubiger erzwungen werden.“

Athen will unterdessen die privaten Gläubiger zum Forderungsverzicht zwingen, wenn sie nicht freiwillig an dem geplanten Schuldenschnitt teilnehmen wollen, berichtet orf-online. Die dortige Regierung kündigte am Dienstagf Vormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Er sieht demnach "Collective Action Clauses" vor, mit denen eine Mehrheit der Gläubiger entscheidet, wie hoch der Forderungsverzicht ausfällt. Eine Minderheit, die damit nicht einverstanden ist, muss sich in diesem Fall dem Votum beugen. (cs)
 

Quelle:FONDS professionell

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