FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2018

D ass die Finanzmarktaufsicht (FMA) in regelmäßigen Abständen Vor-Ort-Prü- fung bei konzessionierten Unterneh- men wie Wertpapierfirmen, WPDLUs und Kreditinstituten durchführt, ist hinlänglich bekannt, und die Betroffenen haben gelernt, damit zu leben. Neuerdings müssen aber auch vertraglich gebundene Vermittler und Wertpa- piervermittler mit regelmäßigen Behördenbe- suchen rechnen, denn mit Einführung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 steht der FMA dieses Instrument zur Verfügung. Wozu das gut sein soll, ist aus Sicht der Berater nicht nachvollziehbar. Für ein Fehlverhalten gebundener Vermittler muss letztlich ein Haf- tungsdach geradestehen, und diese Unterneh- men werden ja bereits von der FMA über- wacht. Die Haftungsdächer nehmen ihre Be- rater ihrerseits aus nachvollziehbaren Gründen ebenfalls an die kurze Leine. Dass die Kapi- talmarktwächter nun auch die Berater direkt aufsuchen, um eine zusätzliche Kontrollebene einzuziehen, stößt bei Betroffenen auf wenig Verständnis. Während die Aussicht auf einen Besuch der FMA den Beratern nur wenig Freude bereitet, zeigt man sich bei der Behör- de hingegen erfreut über die hinzugewonnene Prüfungskompetenz. FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller erklärte dazu: „Die FMA, der die Aufsicht über die Einhaltung des WAG 2018 übertragen wurde, begrüßt es ausdrück- lich, dass der Gesetzgeber explizit auch die Überprüfung von vertraglich gebundenen Ver- mittlern beschlossen hat und eine direkte Ein- sichtnahme der FMA auch bei den derzeit 2608 registrierten Erbringern von Wertpapier- dienstleistungen vorsieht.“ Dass man diesen Auftrag ernst nimmt, mussten die ersten Berater bereits am eigenen Leib erfahren. In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden bereits sechs Berater geprüft. Die Annahme, dass es sich vor allem um ehemals konzessionierte Unternehmen handelt, die ihre Konzession aufgrund der ge- stiegenen organisatorischen Anforderungen zurückgelegt haben, ist nicht ganz falsch, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass es nicht auch alle anderen Berufskollegen treffen kann. So lassen die ersten Beispiele vermuten, dass die FMA ihre Kontrollen nicht von der Größe des Geschäftsumfangs abhängig macht und auch Berater besucht, die niemals eine Kon- zession hatten. Allerdings dürfte es sich dabei vorläufig eher umAusnahmen handeln, glaubt Cornelius Necas von der NWT Wirtschafts- prüfung & Steuerberatung. Er betreut etliche Wertpapierfirmen und kann bereits über Er- fahrungen im Zusammenhang mit den Vor- Ort-Prüfungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern berichten: „Aktuell liegt der Prü- fungsschwerpunkt der FMA bei den VGVs in Form juristischer Personen. In erster Linie sollten derzeit GmbHs oder Kommanditge- sellschaften beziehungsweise deren Mitarbei- ter betroffen sein..“ Laut Necas wurden bisher VGVs von drei Haftungsdächern in Vor-Ort- Prüfungen kontrolliert. „Es handelte sich da- bei um Firmen, an die mehr als 20 VGVs an- gebunden sind.“ Der Wirtschaftsprüfer rät dennoch, sich nicht darauf zu verlassen, dass im Rahmen der Stichproben nicht auch klei- nere Haftungsdächer geprüft werden. „Vor al- lem bei Spezialfällen, etwa wenn das Unter- nehmen einen VGV über der Grenze ange- bunden hat, könnte mit einer Prüfung gerech- net werden. .Auch wenn vielleicht die einzel- nen Berater nicht über FMA-Prüfungen er- freut sind, so halte ich diese für sinnvoll und auch als logische Konsequenz des Gesetzge- bers, schließlich sind diese Erfüllungshilfen der Haftungsdächer und diesen zurechenbar,“ betont Necas. Wenn wir als Revisoren für Wertpapierfirmen tätig sind, die eine Mehr- zahl von externen Beratern als VGV oder Wertpapiervermittler anbinden, so überprüfen wir diese ja auch regelmäßig.“ Ablauf der Prüfung In der Regel nimmt die Behörde im Vorfeld der Prüfung sowohl mit dem Haftungsdach als auch mit dem VGV Kontakt auf. Aber auch das sei nicht in Stein gemeißelt, so er- Seit diesem Jahr darf die FMA offiziell Vor-Ort-Prüfungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern durchführen – und darauf sollte man vorbereitet sein. Haus besuche Wenn die FMA-Prüfer einmal vor der Tür stehen, ist es zu spät: Berater sollten sich gemeinsam mit dem Haftungsdach gut auf die im Vorfeld angekündigte Vor-Ort-Prüfung vorbereiten. » Aktuell liegt der Prüfungs- schwerpunkt der FMA bei den VGVs in Form einer juristischen Person. « Cornelius Necas, NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung Foto: © GMF, Alfred Arzt, FMA 224 www.fondsprofessionell.at | 2/2018 steuer & recht I vor-or t-prüfungen

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