FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2018

ED I TOR I A L www.fondsprofessionell.at | 1/2018 9 Da staunten wohl die betroffenen Vermögens- berater nicht schlecht, als ihnen in den ersten Wochen des Jahres ein Brief von der Finanz- marktaufsicht (FMA) ins Haus flatterte. Inhalt der unerwarteten Post war die Ankündigung einer Vor-Ort-Prüfung durch die Behörde. Diese macht nun offenbar ernst und zeigt gleich zu Jahresanfang, dass sie die mit Einführung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 erlangten Kontrollmöglichkeiten voll ausschöpfen wird. Seit Jahresbeginn darf die FMA auch Vor-Ort- Prüfungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern sowie Wertpapiervermittlern durchführen. Bisher kam dieses in der Branche gefürchtete Instrument nur bei konzessionierten Unternehmen wie Wertpapierfirmen, WPDLU und Kreditinstituten zum Einsatz. Weil sich in den vergangenen Jahren immer mehr konzessionierte Unternehmen unter Haftungsdächer begeben haben, gingen Beobachter eher davon aus, dass die Behörde das neue Instrument vor allem zur Kontrolle dieser speziellen Gruppe einsetzen wird. Diese Hoffnung kann man nun begraben. Die ersten Beispiele lassen vermuten, dass die FMA ihre Kontrollen nicht abhän- gig von der Größe des Geschäftsumfangs durchführt. Für die Haftungsdächer unangenehm ist der Umstand, dass sie im Vorfeld nicht über die Vor-Ort-Prüfungen von angeschlossenen Partnern informiert werden, letztlich dann aber für Verfehlungen dieser geradezu- stehen haben. Sie können nur hoffen, dass ihre Ver- triebspartner sie über die Ankündigung der Kontrolle durch die Behörde informieren. Und das sollten diese auch unbedingt zeitnah tun. Steht die FMA erst einmal in der Tür, ist es zu spät. Die – gemessen an den bisherigen Erfahrungswerten – etwa zwei Stunden dauernde Prüfung ist sehr ge- nau. So wird im Detail überprüft, ob die Unterlagen zum Beratungsprozess Mifid-II-konform sind. Auch die Internetseiten der Berater werden im Zuge der Prü- fung aufs Korn genommen. Fehlt der Verweis auf den Rechtsträger oder bezeichnet sich ein Berater fälsch- licherweise als unabhängig, wird dies bemerkt und auch beanstandet. Beratern kann man nur nochmals ans Herz legen, sich auf eine solche Prüfung gut vor- zubereiten, denn es ist nicht die Frage, ob die FMA einmal bei ihnen vorbeischauen wird, sondern wann. Georg Pankl Chefredakteur Die FMA macht ernst

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